ZWeR 2012, 349

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1611-1982 Zeitschrift für Wettbewerbsrecht ZWeR 2012 AufsätzeXiaofei Mao*

Eine neue Epoche für die private Durchsetzung des Kartellrechts in China?

Kritische Betrachtungen zur Auslegungsrichtlinie des Obersten Volksgerichtshofs

Private Kartellrechtsdurchsetzung auf dem Wege der Zivilgerichtsbarkeit spielt im Verhältnis zur behördlichen Kartellbekämpfung keine Nebenrolle mehr. Nachdem das in China als „Wirtschaftsverfassung“ angesehene Antimonopolgesetz (im Folgenden AMG) in Kraft getreten ist, kommen kartellrechtliche Zivilklagen häufig vor. Allerdings tragen solche durchaus lebhaft geführten Zivilklagen keine erfolgreichen Früchte. Bislang ist von einem Volksgericht noch kein Urteil zu Gunsten eines Klägers ausgesprochen worden. Die Zivilgerichtsbarkeit des Kartellrechts hat der chinesische Gesetzgeber im AMG lediglich mit einer knappen Verweisungsklausel (Art. 50) geregelt. Dies führt dazu, dass die wichtigen Fragen zur privaten Kartellrechtsdurchsetzung den Volksgerichten überlassen werden. Der Oberste Volksgerichtshof Chinas verkündete eine juristische Auslegungsrichtlinie zur Behandlung von zivilrechtlichen Monopolstreitigkeiten, die am 1. Juni 2012 in Kraft trat. Obwohl einige in der Praxis aufgetretene Unklarheiten durch die neue Auslegung bereinigt worden sind, blieben die essentiellen Zivilkartellrechtsfragen wie beispielsweise die Klagebefugnis direkter oder indirekter Abnehmer, die Anerkennung der Pass-on-Defence sowie die Option zu Gruppenklagen unberührt. Eine wesentliche Verbesserung der Position privater Kläger im kartellrechtlichen Zivilverfahren ist kaum zu erwarten.

Inhaltsübersicht

  • I. Überblick
  • II. Zuständigkeit der Gerichte
  • III. Klagebefugnisse
  • IV. Sammelklagen
  • V. Beweislastverteilung
  • VI. Zivilrechtliche Haftung
  • VII. Fazit
*
*)
Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Internationales Recht der Chinesischen Akademie für Gesellschaftswissenschaften, Beijing

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