ZWeR 2011, 285

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1611-1982 Zeitschrift für Wettbewerbsrecht ZWeR 2011 AufsätzeEckart Bueren*

Einer für alle, alle für einen1? – Gesamtschuldnerische Bußgeldhaftung im europäischen Kartellrecht: Grundlage, Ausgestaltung und Konsequenzen

Zugleich Besprechung von EuG, Urt. v. 3. 3. 2011 – verb. Rs T-117/07 und T-121/07, verb. Rs T-122/07 bis T-124/07 – Gasisolierte Schaltanlagen

Wenn die Europäische Kommission einen Kartellverstoß sanktioniert, verhängt sie Bußgelder regelmäßig gesamtschuldnerisch gegen jene Gesellschaften, welche die kartellbeteiligte wirtschaftliche Einheit bilden, d. h. das Unternehmen i. S. v. Art. 101 AEUV, welches materiell- sowie bußgeldrechtlicher Normadressat ist. Dies ermöglicht Haftungsdurchgriffe bzw. Haftungserstreckungen, deren Zulässigkeit kontrovers diskutiert wird. Demgegenüber ist die ebenso wichtige Frage nach der Ausgestaltung der gesamtschuldnerischen Bußgeldhaftung kaum beachtet worden. Der vorliegende Beitrag resümiert zunächst deren Bestimmungsfaktoren und analysiert sodann zwei Parallelurteile zum Fall „Gasisolierte Schaltanlagen“, in denen sich das EuG erstmals näher und in teils revolutionärer Weise zur gesamtschuldnerischen Bußgeldhaftung äußert. Die tatsächlich ebenso wie rechtlich komplexe Problematik wird anschaulich aufbereitet und unter Würdigung des bestehenden Meinungsspektrums mit ihren praxisrelevanten Folgen für Regressansprüche im Innenverhältnis der Bußgeldgesamtschuldner sowie für die Bußgeldberechnung bei Umstrukturierungen erörtert.
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Dr. iur., Ass.iur., Dipl.-Volksw., Wiss. Mitarbeiter am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht, Hamburg
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1)
Lat. Unus pro omnibus, omnes pro uno. Sprichwort aus der Schweiz und dort inoffizieller Wahlspruch.

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