ZWeR 2011, 285
Einer für alle, alle für einen1? – Gesamtschuldnerische Bußgeldhaftung im europäischen Kartellrecht: Grundlage, Ausgestaltung und Konsequenzen
Zugleich Besprechung von EuG, Urt. v. 3. 3. 2011 – verb. Rs T-117/07 und T-121/07, verb. Rs T-122/07 bis T-124/07 – Gasisolierte Schaltanlagen
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- *)Dr. iur., Ass.iur., Dipl.-Volksw., Wiss. Mitarbeiter am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht, Hamburg
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- 1)Lat. Unus pro omnibus, omnes pro uno. Sprichwort aus der Schweiz und dort inoffizieller Wahlspruch.
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