ZWeR 2010, 303

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1611-1982 Zeitschrift für Wettbewerbsrecht ZWeR 2010 EntscheidungsbesprechungHans-Georg Kamann / Stefan Ohlhoff*

Gesamtgläubigerschaft als Lösung des Passing-On-Problems?

Neues zu Schadensersatzansprüchen von Abnehmern eines Kartells: KG, Urt. v. 1. 10. 2009 – 2 U 10/03 Kart und 2 U 17/03 Kart – Transportbeton

In zwei Parallelurteilen vom 1. Oktober 2009 hat das Kammergericht Berlin (KG) grundlegende Aussagen zu Schadensersatzansprüchen von Abnehmern eines Kartells gemacht. Es hat festgestellt, dass sowohl den direkten Abnehmern der 1. Marktstufe als auch den indirekten Abnehmern der 2. und weiterer Marktstufen – jedenfalls soweit sie Unternehmen sind – ein Schadensersatzanspruch gegen die Mitglieder eines (Quoten-)Kartells für einen kartellbedingten Preisaufschlag zustehe. Im Verhältnis zwischen den Kartellanten und ihren direkten Abnehmern sei der Einwand der sog. Vorteilsausgleichung ausgeschlossen, selbst wenn die direkten Abnehmer den Schaden ganz oder teilweise an ihre Kunden weitergegeben haben (sog. Passing-On). Das Problem der mehrfachen Inanspruchnahme der Kartellteilnehmer könne durch eine Gesamtgläubigerschaft der geschädigten Abnehmer der verschiedenen Marktstufen i. S. v. § 428 BGB gelöst werden. Zwischen den Geschädigten habe dann ein Schadensausgleich gem. § 430 BGB zu erfolgen, bei welchem dem unmittelbaren Abnehmer der 1. Marktstufe (jedenfalls in der Regel) eine „schadensersatzverteilende“ Funktion zukomme. Der folgende Beitrag stellt die Erwägungen des KG zusammenfassend dar und bewertet sie und ihre materiellen und verfahrensrechtlichen Implikationen vor dem Hintergrund der anhaltenden Debatte über eine effektivere private Durchsetzung des europäischen und nationalen Kartellrechts.

Inhaltsverzeichnis

  • I. Einführung – Kartellschadensersatz seit Courage
  • II. Die Transportbeton-Urteile des KG
    • 1. Sachverhalt
    • 2. Entscheidungsgründe
      • 2.1 Schadensersatzanspruch dem Grunde nach
      • 2.2 Schadenshöhe
      • 2.3 Schadensabwälzung
  • III. Bewertung
    • 1. Vereinbarkeit mit den „schadensrechtlichen Eckpunkten“
      • 1.1 Vorteilsausgleich-Lösung
      • 1.2 Direktabnehmer-Lösung
      • 1.3 Mehrfachanspruchs-Lösung
      • 1.4 Gesamtgläubigerschaft-Lösung
      • 1.5 Gesamtbewertung
    • 2. Dogmatische Konsistenz – Vereinbarkeit mit § 428 BGB
    • 3.  Weitere verfahrens- und beweisrechtliche Implikationen – Probleme des Innenausgleichs der Gesamtgläubiger
    • 4. Drittschadensliquidation als Alternativbegründung für ein ähnliches Ergebnis
  • IV. Zusammenfassung und Ausblick
*
*)
Prof. Dr. Hans-Georg Kamann ist Partner der Sozietät WilmerHale in Frankfurt/M., Honorarprofessor an der Universität Passau und Direktor des Centrums für Europarecht an der Universität Passau. Dr. Stefan Ohlhoff ist Partner der Sozietät WilmerHale in Berlin und leitet die European Regulatory Practice der Sozietät. Die Autoren danken Rechtsanwältin Ariane Kreuzer für die Unterstützung bei der Vorbereitung dieses Beitrags.

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