ZWeR 2010, 268
Vollzugsverbot und Zivilrechtsschutz
Kann bei einem Verstoß gegen das Vollzugsverbot aus § 33 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 Satz 1 GWB geklagt werden?
Inhaltsübersicht
- I. Einleitung
- II. Bedeutung des Rechtsproblems
- III. Meinungsstand
- IV. Eigener Standpunkt
- 1. Kein Drittschutz über § 41 Abs. 1 Satz 1 GWB
- 1.1 Argument aus § 36 Abs. 1 GWB
- 1.2 Wertungswiderspruch zu § 41 Abs. 3 Satz 1 GWB
- 1.3 Verfassungsrechtliche Bedenken
- 1.4 Divergenz zu § 41 Abs. 1 Satz 2 GWB
- 1.5 Verwerfungen im Verhältnis zu § 41 Abs. 2 GWB
- 2. Eingeschränkter Drittschutz beim Vollzug einer untersagten Fusion
- 2.1 Haftung aus § 33 GWB dem Grunde nach
- 2.2 Reichweite der Haftung aus § 33 GWB
- 2.2.1 Beseitigungs- oder Schadensersatzanspruch auf Entflechtung
- 2.2.2 Schadensersatzanspruch auf Ersatz des Vollzugsschadens
- V. Fazit
- *
- *)Dr. iur., Vorsitzender Richter am OLG Düsseldorf (1. Kartellsenat)
- **
- **)Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für das Recht der Europäischen Union der Universität zu Köln (Prof. Dr. Ehricke)
- 1
- 1)Urt. v. 22. 6. 2010 – VI-U(Kart) 9/10.
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