ZWeR 2009, 370
Kartellgehilfen als Sanktionsadressaten
Zugleich eine Besprechung der Entscheidung des EuG v. 8. 7. 2008 – Rs T-99/04 – AC-Treuhand AG
Inhaltsübersicht
- I. Einleitung
- II. Vereinbarung zwischen Unternehmen
- 1. Maßgebliche Vereinbarung aus Sicht der Gemeinschaftsorgane
- 2. Dienstvertrag als wettbewerbsbeschränkende Vereinbarung?
- 2.1 Bezweckte Wettbewerbsbeschränkung
- 2.2 Bewirkte Wettbewerbsbeschränkung
- 2.3 Einbeziehung des Dienstvertrags in eine Gesamtwürdigung?
- 3. Beteiligung an fremder Kartellabrede als Tathandlung des Art. 81 EG?
- 3.1 Die Feststellungen des Gerichts erster Instanz
- 3.2 Vereinbarungscharakter des Zusammenwirkens
- 3.3 Beteiligungshandlung als abgestimmte Verhaltensweise
- 3.4 Nulla poena sine lege
- 3.4.1 Nulla poena sine lege stricta
- 3.4.2 Nulla poena sine lege certa
- 4. Zwischenergebnis
- III. Täterschaft und Teilnahme im Rahmen des Art. 81 Abs. 1 EG
- 1. Argumentationslinie des Schrifttums
- 2. Täterschaft und Teilnahme im europäischen Recht
- 2.1 Ausgangsthese
- 2.2 Keine Erfassung von Teilnahmehandlungen durch Art. 81 Abs. 1 EG
- IV. Art. 81 Abs. 1 EG als Sonderdelikt
- 1. Vorbringen der Klägerin
- 2. Standpunkt von Kommission und Gericht
- 3. Unternehmensbegriff als teleologischer Ansatzpunkt
- 4. Bedeutung des Selbstständigkeitspostulats
- 5. Leitlinien zur Bußgeldbemessung
- V. Anwendung des Einheitstäterbegriffs bei Durchsetzung durch deutsche Behörden
- VI. Ergebnis
- *
- *)Prof. Dr. iur., Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Deutsches und Europäisches Handels-, Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht an der Universität Konstanz
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