ZWeR 2009, 370

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1611-1982 Zeitschrift für Wettbewerbsrecht ZWeR 2009 EntscheidungsbesprechungenJens Koch*

Kartellgehilfen als Sanktionsadressaten

Zugleich eine Besprechung der Entscheidung des EuG v. 8. 7. 2008 – Rs T-99/04 – AC-Treuhand AG

In den letzten Jahren wurde angesichts enorm angestiegener Bußgelder immer nachdrücklicher auf die rechtsstaatlichen Defizite des europäischen Kartellbußgeldverfahrens hingewiesen. Vor diesem Hintergrund lässt es aufhorchen, wenn die Kommission sich nicht zu der vielstimmig angemahnten Zurückhaltung entschließt, sondern ganz im Gegenteil nach eigener Aussage mit einer Bußgeldentscheidung „in gewisser Weise Neuland betritt“. Dieses „Neuland“ wird durch die Gruppe der sog. Kartellgehilfen oder Kartellwächter verkörpert, die nicht selbst Vertragspartner einer wettbewerbsbeschränkenden Vereinbarung sind, sondern lediglich den Abschluss und die Durchführung einer solchen Vereinbarung fördern. Nach bislang herrschender Auffassung sollten sie nicht dem Tatbestand des Art. 81 Abs. 1 EG unterfallen. Die Kommission ist zu einer anderen rechtlichen Beurteilung gelangt und darin vom Gericht erster Instanz bestätigt worden. Im Folgenden soll der entgegengesetzte Standpunkt bezogen und am Beispiel dieser aktuellen Entscheidung dargelegt werden, dass das geltende europäische Recht für die Sanktionierung von Kartellgehilfen keine tragfähige Rechtsgrundlage enthält.

Inhaltsübersicht

  • I. Einleitung
  • II. Vereinbarung zwischen Unternehmen
    • 1. Maßgebliche Vereinbarung aus Sicht der Gemeinschaftsorgane
    • 2. Dienstvertrag als wettbewerbsbeschränkende Vereinbarung?
      • 2.1 Bezweckte Wettbewerbsbeschränkung
      • 2.2 Bewirkte Wettbewerbsbeschränkung
      • 2.3 Einbeziehung des Dienstvertrags in eine Gesamtwürdigung?
    • 3. Beteiligung an fremder Kartellabrede als Tathandlung des Art. 81 EG?
      • 3.1 Die Feststellungen des Gerichts erster Instanz
      • 3.2 Vereinbarungscharakter des Zusammenwirkens
      • 3.3 Beteiligungshandlung als abgestimmte Verhaltensweise
      ZWeR 2009, 371
      • 3.4 Nulla poena sine lege
        • 3.4.1 Nulla poena sine lege stricta
        • 3.4.2 Nulla poena sine lege certa
    • 4. Zwischenergebnis
  • III. Täterschaft und Teilnahme im Rahmen des Art. 81 Abs. 1 EG
    • 1. Argumentationslinie des Schrifttums
    • 2. Täterschaft und Teilnahme im europäischen Recht
      • 2.1 Ausgangsthese
      • 2.2 Keine Erfassung von Teilnahmehandlungen durch Art. 81 Abs. 1 EG
  • IV. Art. 81 Abs. 1 EG als Sonderdelikt
    • 1. Vorbringen der Klägerin
    • 2. Standpunkt von Kommission und Gericht
    • 3. Unternehmensbegriff als teleologischer Ansatzpunkt
    • 4. Bedeutung des Selbstständigkeitspostulats
    • 5. Leitlinien zur Bußgeldbemessung
  • V. Anwendung des Einheitstäterbegriffs bei Durchsetzung durch deutsche Behörden
  • VI. Ergebnis
*
*)
Prof. Dr. iur., Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Deutsches und Europäisches Handels-, Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht an der Universität Konstanz

Der Inhalt dieses Beitrags ist nicht frei verfügbar.

Für Abonnenten ist der Zugang zu Aufsätzen und Rechtsprechung frei.


Sollten Sie über kein Abonnement verfügen, können Sie den gewünschten Beitrag trotzdem kostenpflichtig erwerben:

Erwerben Sie den gewünschten Beitrag kostenpflichtig per Rechnung.


PayPal Logo

Erwerben Sie den gewünschten Beitrag kostenpflichtig mit PayPal.

Verlagsadresse

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG

Aachener Straße 222

50931 Köln

Postanschrift

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG

Postfach 27 01 25

50508 Köln

Kontakt

T (0221) 400 88-99

F (0221) 400 88-77

info@rws-verlag.de

© 2024 RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG

Erweiterte Suche

Seminare

Rubriken

Veranstaltungsarten

Zeitraum

Bücher

Rechtsgebiete

Reihen



Zeitschriften

Aktuell