ZWeR 2009, 315
Sektorspezifische Rundfunkregulierung oder „Wettbewerb 2.0“?**)
Inhaltsübersicht
- I. Ausgangspunkt
- II. Legitimation einer sektorspezifischen Rundfunkregulierung
- 1. Begriffsbestimmung
- 1.1 Einfachgesetzliche Abgrenzung von Rundfunk, Telemedien und Presse
- 1.2 Rundfunk, Telemedien und Presse im Spiegel des Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG
- 2. Regulatorische Relevanz der Abgrenzung von Rundfunk, Telemedien und Presse
- 2.1 Die Rundfunkfreiheit als „dienende Freiheit“
- 2.2 Auswirkungen auf das Medien- und Wettbewerbsrecht
- III. Entwicklung der deutschen Medienlandschaft 1961 bis 2009
- 1. Digitalisierung, Konvergenz und Explosion der Angebotsvielfalt
- 2. Wachsende Meinungsbildungsrelevanz von Internetdiensten
- 2.1 Breitenwirkung
- 2.2 Aktualität
- 2.3 Suggestivkraft
- 2.4 Konvergenz des Nutzungsverhaltens
- 3. Relevanz für eine technologieneutrale Regulierung von Fernsehen und Internet
- IV. Legitimierung der Rundfunkregulierung in Lichte der tatsächlichen Entwicklungen
- 1. Zulassungserfordernis nach § 20 RStV i. V. m. Landesmediengesetzen
- 1.1 Rundfunk
- 1.2 Rundfunkähnliche Telemedien
- 2. Vielfaltssicherung durch Fensterprogramme
- 3. Fernsehkonzentrationskontrolle
- V. Sicherung der Meinungsvielfalt durch Wettbewerb und Wettbewerbsrecht
- 1. Sicherung der Meinungsvielfalt durch Markt und Wettbewerb
- 1.1 Anreize der Rundfunkveranstalter
- 1.2 Schutz der Rundfunkteilnehmer
- 2. Sicherung der Meinungsvielfalt durch das Kartellrecht
- 2.1 Einwände gegen eine rein kartellrechtliche Kontrolle
- 2.2 Kartellrecht als Entmachtungsinstrument
- 2.3 „Altes“ Kartellrecht und New Economy
- 2.4 Ineffiziente Verteilung der Regelungskompetenzen
- 2.5 Zuschauermarkt
- 2.6 Kartellrechtliche Marktabgrenzung und Erfassung crossmedialer Verflechtungen
- 2.7 Kontrolle internen Wachstums
- 2.8 Präventive Wirkungen des Kartellrechts
- 3. Resümee
- VI. Fazit
- *
- *)Prof. Dr. iur. LL.M. (Berkeley), Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Kartellrecht, Handels-, Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht an der Friedrich-Schiller-Universität Jena. Ab 1. Oktober 2009 Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht und Kartellrecht an der Georg-August-Universität Göttingen.
- **
- **)Meinem verehrten Lehrer Prof. Dr. Dr. h. c. Ulrich Immenga zum 75. Geburtstag am 5. Juni 2009 mit besten Wünschen zugeeignet.
Der Inhalt dieses Beitrags ist nicht frei verfügbar.
Für Abonnenten ist der Zugang zu Aufsätzen und Rechtsprechung frei.
Sollten Sie über kein Abonnement verfügen, können Sie den gewünschten Beitrag trotzdem kostenpflichtig erwerben:
Erwerben Sie den gewünschten Beitrag kostenpflichtig per Rechnung.
Erwerben Sie den gewünschten Beitrag kostenpflichtig mit PayPal.