ZWeR 2008, 290
Kartellrecht und Eigentum – Die Soda-Club-II-Entscheidung des BGH
Der Fall Soda-Club II bot für den BGH die Gelegenheit, zur Marktabgrenzung bei Systembindungen einerseits und zum Verhältnis von Eigentum und Kartellrecht andererseits Stellung zu beziehen. Die Entscheidung ist für die Fragestellungen bedeutsam, wann ein Sekundärmarkt einen eigenständigen relevanten Markt darstellt, auf dem ein Anbieter marktbeherrschend ist, und wann ein marktbeherrschendes Unternehmen Eingriffe in seine Eigentumsrechte dulden muss, wenn deren Ausübung wettbewerbsbeschränkende Auswirkungen hat. Die Verfasser erläutern die Entscheidung vor dem Hintergrund bisherigen Rechtsprechung und des Meinungsstands in der Literatur unter Einbeziehung der aktuellen Diskussion zu Sekundärmärkten und zum (Spannungs-)Verhältnis von Eigentum und Kartellrecht.
Inhaltsübersicht
- I. Einführung
- II. Was bisher geschah (Sachverhalt)
- III. Die Entscheidung Soda-Club II
- 1. Die vorinstanzlichen Entscheidungen von Bundeskartellamt und OLG Düsseldorf
- 1.1 Die Missbrauchsverfügung des Bundeskartellamts vom 9. 2. 2006
- 1.2 Der bestätigende Beschluss des OLG Düsseldorf vom 14. 3. 2007
- 2. Der Beschluss des BGH vom 4. 3. 2008
- IV. Rechtliche Bewertung der Entscheidung
- 1. Marktabgrenzung und Marktbeherrschung auf Sekundärmärkten
- 2. Kartellrechtliche Schranken des Eigentums
- 2.1 Die Eigentumsgarantie des Art. 14 GG und ihre kartellrechtlichen Schranken
- 2.2 Die Berücksichtigung der Eigentümerinteressen bei der Missbrauchsprüfung
- V. Zusammenfassung und Ausblick
- *
- *)Dr. iur., Dipl.-Volkswirt, Rechtsanwalt und Partner der Sozietät Taylor Wessing, Hamburg/Brüssel
- **
- **)Rechtsanwalt der Sozietät Taylor Wessing, Hamburg
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