ZWeR 2007, 266
Wettbewerbsprinzip und Verfassung
Der freie Wettbewerb und die Verantwortung des Staates
Die Verfassung schützt den Wettbewerb als Institution, damit sich bürgerliche Freiheit entfalten kann. Mit Blick auf die vermehrte Regulierung und die fortgesetzte politische Kontrolle der Wirtschaft ist es notwendig, die Bedeutung des Wettbewerbs für die Grundrechte und die wirtschaftliche Freiheit zu betonen.
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- *)Der Verfasser ist Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht an der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn und Richter des Bundesverfassungsgerichts. Der Beitrag beruht auf einem Vortrag, den der Verfasser am 22. 2. 2007 auf dem FIW-Symposium in Innsbruck gehalten hat.
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