ZWeR 2005, 236

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1611-1982 Zeitschrift für Wettbewerbsrecht ZWeR 2005 AufsätzeStefan Thomas*

Konzernprivileg und Gemeinschaftsunternehmen – Die kartellrechtliche Beurteilung konzerninterner Wettbewerbsbeschränkungen mit Gemeinschaftsunternehmen

Vereinbarungen und abgestimmte Verhaltensweisen zwischen einer Muttergesellschaft und ihrer Tochtergesellschaft fallen nach der ganz herrschenden Meinung nicht unter das europäische und deutsche Kartellverbot, wenn beide Unternehmen eine so genannte wirtschaftliche Einheit bilden. Eine wirtschaftliche Einheit liegt nach gängiger Definition vor, wenn die Tochter auf Grund des beherrschenden Einflusses der Mutter ihre wettbewerbliche Autonomie verloren hat. Wenig geklärt ist bislang, ob und unter welchen Voraussetzungen eine solche wirtschaftliche Einheit auch im Verhältnis eines gemeinsam beherrschten Gemeinschaftsunternehmens zu einer bzw. mehreren oder sämtlichen seiner Mutterunternehmen gegeben sein kann. Der folgende Beitrag widmet sich diesen Konstellationen und will allgemeine Grundsätze für die kartellrechtliche Beurteilung konzerninterner Wettbewerbsbeschränkungen mit Gemeinschaftsunternehmen entwickeln.

Inhaltsübersicht

  • I. Einleitung
  • II. Die Bildung wirtschaftlicher Einheiten
    • 1. Das Selbstständigkeitspostulat als dogmatische Grundlage
    • 2. Die methodische Begründung der Unanwendbarkeit des Kartellverbots
    • 3. Keine zusätzlichen Anforderungen an den Zweck der Vereinbarung
    • 4. Der erforderliche Grad der Einschränkung der wettbewerblichen Autonomie
      • 4.1 Beurteilung nach EG-Recht
      • 4.2 Beurteilung nach deutschem Recht
        ZWeR 2005, 237
        • 4.2.1   Grundsätze der Entscheidungspraxis und der Literatur
        • 4.2.2   Anwendbarkeit der Verbundklausel
      • 4.3 Der Vollzug des Art. 81 EG durch die nationalen Behörden
  • III. Die wirtschaftliche Einheit bei Gemeinschaftsunternehmen
    • 1. Beurteilung nach EG-Recht
    • 2. Beurteilung nach deutschem Recht
    • 3. Erfordernis der tatsächlichen Ausübung der Einflussmöglichkeit
    • 4. Die Behandlung von Sonderkonstellationen
  • IV. Zusammenfassung
*
*)
Dr. iur., Rechtsanwalt, Freshfields Bruckhaus Deringer, Düsseldorf

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