ZWeR 2004, 431
Die Entscheidung „HABET/Lekkerland“ des Bundesgerichtshofs
Die Beschwerdebefugnis Dritter im deutschen Fusionskontrollverfahren unter Berücksichtigung der angekündigten Änderungen durch die 7. GWB-Novelle
Leitsatz des BGH, Beschluss vom 24.6.2003 – KVR 14/01 (KG):
- I. Die Entscheidung des Gerichts
- II. Die Beschwerdebefugnis Beigeladener
- 1. Die Rolle der Beigeladenen im Fusionskontrollverfahren
- 2. Die formelle Beschwerdebefugnis
- 2.1 Förmliche Freigabeverfügung bzw. Ministererlaubnis
- 2.2 Formale Stellung als Beigeladener
- 2.2.1 Verfahrensrechte der Beigeladenen
- 2.2.2 Voraussetzungen der Beiladung
- 3. Die materielle Beschwerdebefugnis
- 3.1 Die Entscheidung des BGH
- 3.2 Rechtliche Einordnung
- 3.3 Bisherige Auffassungen zur Beschwerdebefugnis nach dem GWB
- 3.4 Würdigung der Entscheidung des BGH
- III. Die Beschwerdebefugnis nach der 7. GWB-Novelle
- 1. Keine Änderung des Rechtsschutzes in der Hauptsache
- 2. Einschränkungen im Eilverfahren
- 2.1 Die Bedeutung des Eilverfahrens in der Fusionskontrolle
- 2.2 Die derzeitige Rechtslage
- 2.3 Die geplanten Einschränkungen
- 2.4 Kritik an der Neuregelung
- 3. Änderungen weiterer Drittschutzrechte
- IV. Weitere Leitsätze der „HABET/Lekkerland“-Entscheidung
- V. Zusammenfassung
- *
- *)Dr. iur., Rechtsanwalt und Partner – McDermott Will & Emery Rechtsanwälte LLP, München
- **
- **)Dr. iur., Rechtsanwalt – McDermott Will & Emery Rechtsanwälte LLP, München
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