ZWeR 2025, 241
Wettbewerb um das Netz? – Das BGH-Urteil Fernwärmenetz Stuttgart
Inhaltsübersicht
- I. Einleitung
- II. Der Rechtsstreit um das Fernwärmenetz Stuttgart
- 1. Sachverhalt und Klagebegehren
- 2. Urteil des LG Stuttgart
- 3. Urteil des OLG Stuttgart
- 4. Urteil des BGH
- III. Feststellungen des BGH
- 1. Bestehendes Fernwärmenetz begründet faktisch ein natürliches Monopol
- 2. Monopolstellung ist rechtlich nicht auf Dauer zu akzeptieren
- 3. Ausschreibungsrecht der Gemeinde
- IV. Ausschreibungspflicht der Gemeinde
- 1. Beschränkte Ausschreibungspflicht gemäß Vergaberecht
- 1.1 Kein öffentlicher Auftrag
- 1.2 Keine Konzessionsvergabe
- 1.3 Ausschreibungspflicht gemäß EU-Primärrecht
- 1.4 Keine Ausschreibungspflicht bei In-house-Vergabe
- 2. Keine Ausschreibungspflicht gemäß EU-Kartellrecht
- 3. Umfassende Ausschreibungspflicht gemäß deutschem Kartellrecht
- 3.1 Feststellungen des BGH laufen auf Ausschreibungspflicht hinaus
- 3.2 Ausschreibungspflicht auch bei erstmaliger Vergabe von Wegerechten
- 3.3 Ausschreibungspflicht auch bei beabsichtigter In-house-Vergabe
- 3.4 Ausschreibungspflicht verstößt nicht gegen Art. 28 Abs. 2 GG
- 3.4.1 Fernwärmeversorgung als Daseinsvorsorge
- 3.4.2 Schutzbereich und Gestaltungsreichweite der Daseinsvorsorge
- 3.4.3 Rechtfertigung eines etwaigen Eingriffs
- 3.4.4 Übertragbarkeit der BGH-Rechtsprechung zu Strom und Gas
- 3.5 Ausschreibungspflicht verstößt nicht gegen Art. 14 GG
- V. Erforderliche Regulierung des Fernwärmesektors
- 1. Entkopplung von Erzeugung und Netz nur im Ausnahmefall
- 2. Längere Vertragslaufzeiten als bei Strom und Gas erforderlich
ZWeR 2025, 242
- 3. Übereignungsanspruch des Neukonzessionärs
- 4. Anspruch des Neukonzessionärs auf Berechnung nach dem Ertragswertverfahren
- 5. Ausschreibungsverfahren
- VI. Fazit: Der Gesetzgeber ist gefordert
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- *)Dr. iur., Rechtsanwalt, Dentons Europe (Germany) GmbH & Co. KG, Berlin
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- **)Dr. iur., Rechtsanwalt, Dentons Europe (Germany) GmbH & Co. KG, Berlin
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- ***)Dr. iur., Rechtsanwältin, HSA Rechtsanwälte Hentschke & Partner Part mbB, PotsdamDie Autoren waren mit dem Rechtsstreit zum Fernwärmenetz Stuttgart nicht befasst. Für wertvolle Anregungen danken sie Rechtsanwalt Dr. iur. Sebastian Helmes, Dentons Europe (Germany) GmbH & Co. KG, Berlin. Der Beitrag gibt allein ihre persönliche Auffassung wieder.
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