ZWeR 2025, 145

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 2199-1723 Zeitschrift für Wettbewerbsrecht ZWeR 2025 AufsätzeHannah Döding* / Christian Koenig**

Die Kosten der effizienten Leistungsbereitstellung (KeL) als Maßstab für einen Preishöhenmissbrauch?

Hält ein Unternehmen aufgrund von Konzessionen (besonderen oder ausschließlichen Rechten/Erlaubnissen) zur Nutzung von wesentlichen Infrastruktureinrichtungen (z. B. Flugplätze, Seehäfen) zwecks Erbringung von Dienstleistungen (z. B. Bodenabfertigungsdienste, Hafendienste) eine monopolistische Marktstellung, so stoßen die gängigen, von Kartellbehörden und Gerichten hochvariabel angewandten (Vergleichs-)Methoden der Ex-post-Preishöhenmissbrauchskontrolle infolge regulierungs- oder anderweitig bedingter Vergleichbarkeitshindernisse an ihre Grenzen. Hier kann ein analoger Blick auf die netzsektorspezifische Entgeltregulierung und den dieser zugrundeliegenden Leitgedanken des Als-Ob-Wettbewerbs helfen. Die netzsektorspezifische Entgeltregulierung verwendet einen kalkulatorisch objektiven und transparenten Maßstab, der einem Unternehmen eine angemessene Rendite ermöglicht: die Kosten der effizienten Leistungsbereitstellung (KeL). Auch außerhalb sektorspezifisch (ex ante) regulierter Märkte können Unternehmen mit monopolistischen Marktstellungen diesen Maßstab heranziehen und für den jeweils relevanten Markt modifizieren, um ihre Produkte so zu bepreisen, dass sie einer Ex-post-Preishöhenmissbrauchskontrolle standhalten.

Inhaltsübersicht

  • I. Einleitung und Problemstellung
  • II. Der kartellrechtliche Preishöhenmissbrauch
    • 1. Die Monopolkaskaden wesentlicher Infrastruktureinrichtungen
    • 2. Unangemessenheit der Preise
      • 2.1 Gewinnspannenbegrenzung/Preis-Kosten-Analyse
      • 2.2 Vergleichsmarktkonzepte
      • 2.3 Erlösvergleichskonzepte/Gewinnvergleich
  • III. Eine kartellrechtskonforme Preisgestaltung
    • 1. Als-Ob-Wettbewerb als Leitgedanke
    • 2. Orientierungshilfen für die Preisgestaltung?
      • 2.1 Gesamtumsatz ist keine taugliche Orientierungshilfe
      • 2.2 EBT-Marge ist auch keine taugliche Orientierungshilfe
    • 3. Konzept eines fikitiven As-Efficient-Competitor
      • 3.1 KeL als Beurteilungsinstrument
        • 3.1.1 Langfristige zusätzliche Kosten der Leistungsbereitstellung
        • 3.1.2 Angemessener Gemeinkostenzuschlag
        • 3.1.3 Angemessene Verzinsung des eingesetzten Kapitals
        • 3.1.4 Neutrale Aufwendungen
        • 3.1.5 Methoden zur Berechnung der KeL
      • 3.2 Long Run (Average) Incremental Costs
  • IV. Der KeL-Maßstab: Ein flexibler Maßstab mit fein justierbaren Stellschrauben
  • V. Zusammenfassung
*
*)
Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Zentrum für Europäische Integrationsforschung der Universität Bonn
**
**)
Univ.-Prof. Dr. iur., Direktor am Zentrum für Europäische Integrationsforschung der Universität Bonn
Der Beitrag beruht auf einem Rechtsgutachten.

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