ZWeR 2024, 171

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 2199-1723 Zeitschrift für Wettbewerbsrecht ZWeR 2024 EntscheidungsbesprechungPatrick Zurth*

Geoblocking auf Onlineplattformen im Spannungsfeld von Kartell- und Urheberrecht

Zugleich Besprechung von EuG, Urt. v. 27. 9. 2023 – Rs T-172/21

1. Spielt ein Dienstleister im Produktvertrieb eines Unternehmens eine zentrale Rolle, unterliegt er ebenfalls dem Kartellverbot des Art. 101 AEUV.
2. Weist der Dienstleister das Unternehmen auf die Möglichkeit zur Errichtung einer Wettbewerbsbeschränkung hin und stellt anschließend vom Unternehmen angefragte Mittel zu deren Umsetzung zur Verfügung, lässt dies auf die für eine Vereinbarung oder abgestimmte Verhaltensweise i. S. d. Art. 101 Abs. 1 AEUV notwendige Willensübereinstimmung schließen.
3. Wird der Handel im Binnenmarkt dadurch beschränkt, dass Abnehmer am Produktbezug auf Grund ihres geografischen Standorts gehindert werden, liegt eine bezweckte Wettbewerbsbeschränkung vor, was etwa beim sog. Geoblocking von Videospielen im Internet zu bejahen ist.
4. An den betroffenen Videospielen bestehende Urheberrechte rechtfertigen nachteilige Auswirkungen des Geoblockings auf den europäischen Binnenmarkt nicht.
(Leitsätze des Verfassers)

Inhaltsübersicht

  • I. Einleitung und Problemstellung
  • II. Der Sachverhalt
  • III. Die Entscheidung
    • 1. Erste Hauptfrage
    • 2. Zweite Hauptfrage
  • IV. Adressatenstellung und Koordinierungstatbestand
    • 1. Dienstleister als Unternehmen i. S. d. Art. 101 Abs. 1 AEUV
    • 2. Zentrale Rolle
    • 3. Aktive Zustimmung oder passives Dulden?
  • V. Urheberrechtliche Rechtfertigung der Wettbewerbsbeschränkung?
    • 1. Bezweckte Wettbewerbsbeschränkung
    • 2. Urheberrechtliche Implikationen
      • 2.1 Bestand und Ausüben eines Ausschließlichkeitsrechts
      • 2.2 Beschränkte Lizenzen
      • 2. Erschöpfung
  • VI. Fazit und Ausblick
*
*)
Dr. iur., LL.M. (Stanford), Akademischer Rat a. Z. am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht und Recht des Geistigen Eigentums mit Infor-mationsrecht und IT-Recht (GRUR-Lehrstuhl, Prof. Dr. Leistner, LL.M. (Cambridge)) an der Ludwig-Maximilians-Universität München. Der Autor dankt Frau Ass. iur. Viola Pless für hilfreiche Anmerkungen.

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