ZWeR 2023, 105
Digital Markets Act (DMA) – Verhältnis zu § 19a GWB und private Rechtsdurchsetzung
Inhaltsübersicht
- I. Verhältnis des DMA zu § 19a GWB
- 1. Die Bedeutung des DMA und des § 19a GWB
- 1.1 Das Verhältnis des DMA zum Wettbewerbsrecht
- 1.2 Die Einführung des § 19a GWB und seine Bedeutung in der Rechtspraxis
- 1.3 Die Wirkweise des § 19a GWB und des DMA
- 2. § 19a GWB: Regulierungs- oder Kartellrecht?
- 2.1 Lösungsansätze zur Kategorisierung von § 19a GWB
- 2.1.1 Unterschiede zwischen Wettbewerbs- und Regulierungsrecht
- 2.1.2 § 19a GWB als Wettbewerbsvorschrift
- 2.1.2.1 Individuelle Prüfung der Normadressateneigenschaft
- 2.1.2.2 Merkmal der „überragenden marktübergreifenden Bedeutung“
- 2.1.2.3 Wertungsklauseln des § 19a GWB
- 2.1.2.4 Charakter als Wettbewerbsvorschrift
- 2.1.2.5 Abgrenzungsprobleme in der Rechtsanwendungspraxis
- 2.2 11. GWB-Novelle
- 2.3 Ne bis in idem bei der Durchsetzung von § 19a GWB und Regelungen des DMA
- 3. Fazit: der DMA verdrängt § 19a GWB nicht
- II. Private Rechtsdurchsetzung des DMA
- 1. Frühe Diskussion der privaten Rechtsdurchsetzung des DMA
ZWeR 2023, 106
- 2. Ankerpunkte der privaten Rechtsdurchsetzung im DMA
- 3. Private Rechtsdurchsetzung vor der 11. GWB-Novelle
- 3.1 Anwendung der „Jedermann“-Rechtsprechung
- 3.2 Die Wahl der Anspruchsgrundlage
- 3.2.1 Anknüpfung an §§ 33 ff. GWB
- 3.2.2 Anknüpfung an §§ 8 ff. UWG
- 3.2.3 Anknüpfung an § 823 BGB
- 3.3 Private Rechtsdurchsetzung gegen „Digitalkonzerne“ in der Rechtsprechung
- 4. Private Rechtsdurchsetzung nach der 11. GWB-Novelle
- 4.1 (Absehbare) Klarstellung durch den nationalen Gesetzgeber
- 4.2 Bewertung des Gesetzentwurfs
- 5. Unterschiede bei der privaten Rechtsdurchsetzung des § 19a GWB und des DMA
- III. Schlussbetrachtung und Ausblick
- *
- *)Dr. iur., Rechtsanwalt und Partner bei Flick Gocke Schaumburg, Bonn
- **
- **)Wissenschaftliche Mitarbeiterin bei Flick Gocke Schaumburg, BonnDer Beitrag stellt die fortgeschriebene Fassung eines Referats des Erstautors bei der Regionaltagung der Studienvereinigung Kartellrecht e. V. am 8. 11. 2022 dar.
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