ZWeR 2022, 200

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 2199-1723 Zeitschrift für Wettbewerbsrecht ZWeR 2022 AufsätzeArne Ott*

Praktische Fragen zur Bedeutung des Kartellrechts im Personalbereich – ein Update anhand von Fallbeispielen

Das Interesse an Arbeitnehmern war im Kartellrecht bis vor Kurzem weitgehend auf die Feststellung ihrer fehlenden Unternehmenseigenschaft fokussiert, weswegen sie nicht Adressaten des Kartellrechts sind. Erst allmählich wächst das Verständnis, dass Arbeitnehmer zwar nicht Subjekte („Täter“) des Kartellrechts, aber in erheblichem Umfang Objekte verbotener Absprachen sein können, die ihr berufliches Fortkommen erheblich behindern. Dieser Beitrag beschäftigt sich mit den unterschiedlichen Facetten kartellrechtlicher Beschränkungen, denen Arbeitnehmer ausgesetzt sein können: Dazu gehören eindeutig wettbewerbswidrige Beschränkungen ebenso wie andererseits Begrenzungen ihrer Handlungsfreiheiten, die aus legitimen Interessen ihrer Arbeitgeber folgen. Auch eingegangen wird auf die aktuelle Diskussion, unter welchen Bedingungen Selbständige, die grundsätzlich als Unternehmen im Sinne des Kartellrechts anzusehen sind, sich aber in einer vergleichbaren Situation zu Arbeitnehmern befinden, nach einem Leitlinienentwurf der EU-Kommission ermutigt werden sollen, kollektive Entgeltregelungen zu vereinbaren.

Inhaltsübersicht

  • I. Einleitung
    • 1. Internationale Entwicklungen
    • 2. Systematische Einordnung
  • II. Fallkonstellationen zu Abwerbe- und Gehaltsvereinbarungen
    • 1. Vereinbarungen von Abwerbeverboten (oder -geboten) – Grundsatz
    • 2. Ausnahmsweise nicht tatbestandsmäßige Abwerbeverbote
    • 3. Vereinbarungen zu Gehältern – Grundsatz
    • 4. Kollektive Vereinbarung von Gehältern ausnahmsweise möglich
      • 4.1 Tarifverträge nach deutschem Recht
      • 4.2 Aktueller EU-Entwurf zu weitergehenden Ausnahmen zugunsten kollektiver Verhandlungen
    • 5. Informationsaustausch zu Vergütungskomponenten
      • 5.1 Direkter Informationsaustausch zwischen Unternehmen
      • 5.2 Indirekter Informationsaustausch über Berater oder Benchmarking
      • 5.3 Informationsaustausch von Mitgliedern der Betriebsräte oder Sprecherausschüsse verschiedener Unternehmen
      • 5.4 M&A Informationsfluss in Due Diligence/Clean Team
    • 6. Fusionskontrolle: Einfließen in materielle Beurteilung
  • III. Fazit
*
*)
Dr. iur., Rechtsanwalt und Syndikusrechtsanwalt bei Evonik Industries AG. Die Auffassungen geben ausschließlich die persönliche Meinung des Autors wieder.

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