ZWeR 2020, 246
Zum Verhältnis der §§ 125, 126 GWB zur Durchsetzung kartellrechtlicher Schadensersatzansprüche
Inhaltsübersicht
- I. Einleitung
- II. Regelungen zum Ausschluss vom Vergabeverfahren wegen Kartellrechtsverstößen
- 1. Zwingende Ausschlussgründe (§ 123 GWB)
- 2. Fakultative Ausschlussgründe (§ 124 GWB)
- 2.1 Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB
- 2.1.1 Anwendungsbereich
- 2.1.2 Keine Einschränkung des § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB nach der Art der Kartellbetroffenheit
- 2.1.3 Zurechnung der kartellrechtswidrigen Handlungen natürlicher Personen zum potenziellen Bieterunternehmen
- 2.1.4 Die Normzwecke des § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB
- 2.1.5 Pflicht des öffentlichen Auftraggebers zur Prüfung des Ausschlussgrundes
- 2.1.6 Hinreichende Anhaltspunkte für wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen oder Verhaltensabstimmungen
- 2.1.7 Die Ermessensausübung des öffentlichen Auftraggebers
- 2.1.8 Zwischenergebnis zu § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB
- 2.2 Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB
- III. Die Normzwecke des § 125 GWB
- IV. Voraussetzungen der Selbstreinigung gem. § 125 Abs. 1 Satz 1 GWB
- 1. Grundsätzliches
- 2. Darlegung und Nachweis des Schadensersatzes als Voraussetzung für erfolgreiche Selbstreinigung
- 2.1 Die in § 125 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 GWB normierte Voraussetzung einer Selbstreinigung
- 2.1.1 Wirksamkeit des Gebots der erforderlichen Sachaufklärung auch gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber
- 2.1.2 Der spezielle Normzweck des § 125 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 GWB
- 2.1.3 Überblick über das Ausmaß der gebotenen Sachaufklärung gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber
- 2.2 Die in § 125 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GWB normierte Voraussetzung einer Selbstreinigung
- 2.2.1 Der spezielle Normzweck des § 125 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GWB
- 2.2.2 Die durch Kartellrechtsverstöße verursachten Schäden, deren Ausgleich erforderlich ist
- 2.2.3 Erfüllung des Erfordernisses des Schadensausgleichs
- 2.2.3.1 Schadensersatzansprüche nach Grund und Höhe unstreitig
- 2.2.3.2 Schadensersatzansprüche dem Grunde nach unstreitig, in der Höhe streitig
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- 2.2.3.3 Schadensersatzansprüche nach Grund und Höhe streitig
- 2.3 Ausnahmeregelung für Kronzeugen?
- V. Die Bewertung der Selbstreinigungsmaßnahmen durch den öffentlichen Auftraggeber (§ 125 Abs. 2 GWB)
- VI. Rechtsschutz
- VII. Das Ende der Notwendigkeit einer Selbstreinigung gem. § 126 Nr. 2 GWB
- 1. Das „betreffende Ereignis“ als Beginn des Dreijahreszeitraums
- 2. Die Ermessensausübung des öffentlichen Auftraggebers hinsichtlich der Ausschöpfung des Dreijahreszeitraums
- VIII. Fazit
- *
- *)Vorsitzender Richter am OLG Düsseldorf (Kartellsenat und Vergabesenat) a. D.
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