ZWeR 2019, 154

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 2199-1723 Zeitschrift für Wettbewerbsrecht ZWeR 2019 AufsätzeSebastian Louven*

Braucht es mehr materielles Kartellrecht für digitale Plattformen?

Sollte es (weitere) Änderungen des Kartellrechts im Zusammenhang mit der Digitalwirtschaft geben und wie könnten diese konkret aussehen? In der letzten Zeit wurden verschiedene Vorschläge für gesetzliche Neuerungen vorgebracht, die sich mit Phänomenen im digitalen Bereich befassen. Nachdem in Deutschland 2017 mit der 9. GWB-Novelle mehrere klarstellende Regelungen aufgenommen wurden, ist nunmehr eine weitere Debatte entfacht, die sich vor allem mit Fragen der Marktmachtkontrolle befasst. Zahlreiche Vorschläge wurden dabei in der jüngeren Zeit sowohl auf der europäischen wie auch deutschen Ebene vorgebracht. Parallel dazu läuft jedoch weiterhin die Diskussion, wie unter dem geltenden materiellen Kartellrecht „digitale“ Sachverhalte erfasst werden können. Dieser Beitrag soll vor dem Hintergrund einiger prominenter Vorschläge und Stellungnahmen für die Weiterentwicklung des positiven Kartellrechts sowie der aktuellen dogmatischen Diskussion über das geltende Recht eine Einordnung vornehmen.

Inhaltsübersicht

  • I. Hintergründe der Debatte über ein Kartellrecht der Digitalwirtschaft
    • 1. Besonderheiten der Digitalwirtschaft
    • 2. Erste „Digitalisierung des Kartellrechts“ mit der 9. GWB-Novelle
    • 3. Politische Debatte über ein neues Kartellrecht der Digitalwirtschaft
  • II. Erweiterte Betrachtung gegenwärtiger Marktverhältnisse
    • 1. Erweiterte Marktbetrachtungskonzepte für digitale Plattformen
      • 1.1 Schwierigkeiten bei der Marktanalyse
      • 1.2 Intermediärsmacht und relevanter Markt
      • 1.3 Erweiterung des Konzepts der relativen Marktmacht
        • 1.3.1 Digitale Plattformen als relative Marktmachtinhaber
        • 1.3.2 Erfassung auch größerer Unternehmen als relativ marktmächtig
        • 1.3.3 Öffentliches Interesse
        • 1.3.4 Erfassung auch des Ausbeutungsmissbrauchs
      • 1.4 Zwischenergebnisse
    • 2. Übertragbarkeit des SIEC-Tests auf die Prüfung des Missbrauchsverbots
    • 3. Zugang zu Daten
      • 3.1 Daten als Zugangsobjekt
      • 3.2 Verhältnis zwischen Zugangsansprüchen und Datenportabilität
      • 3.3 Objektive Rechtfertigung der Zugangsverweigerung aufgrund datenschutzrechtlicher Bestimmungen
      • 3.4 Rechtsfolgenbezogene Ausgestaltung eines Zugangsverhältnisses
      • 3.5 Zwischenergebnisse
  • III. Überlegungen zu einer vorverlagerten Marktmachtkontrolle
    • 1. Fusionskontrolle
      • 1.1 Sektorspezifische Aufgreifschwelle
      • 1.2 Strategischer Aufkauf auf anderen Märkten als Untersagungsregelbeispiel
      • 1.3 Zwischenergebnisse
    • 2. Verhinderung des Umkippens eines Marktes über das Marktmachtmissbrauchsverbot
      • 2.1 Schwierigkeiten der Abgrenzung von Leistungswettbewerb zu „Nichtleistungswettbewerb“
      • 2.2 Kartellrechtliche Bewertung von Verstößen gegen Interoperabilitäts- und Kompatibilitätsvorschriften
      • ZWeR 2019, 155
      • 2.3 Kritik an einem Missbrauchsverbot außerhalb bestehender Marktmacht
      • 2.4 Zwischenergebnisse
  • IV. Wettbewerbspolitische Handlungsoptionen außerhalb der kartellrechtlichen Per-se-Verbote
    • 1. Progressive Daten-Sharing-Pflicht
      • 1.1 Darstellung des Vorschlags
      • 1.2 Offene Fragen bei der Ausgestaltung eines möglichen Tatbestands
        • 1.2.1 Marktstellung
        • 1.2.2 Feedbackdaten
        • 1.2.3 Grundrechtlicher Schutz von Daten
        • 1.2.4 Feedbackeffekt beim Datenteilen
      • 1.3 Zwischenergebnisse
    • 2. Sektorspezifische Zugangsrechte
      • 2.1 Defizite kartellrechtlicher Lösungen
      • 2.2 Anforderungen an regulatorische Lösungen
      • 2.3 Ausgestaltbarkeit etwaiger Zugangsverhältnisse
      • 2.4 Zwischenergebnisse
    • 3. Stärkung der Entscheidungsfähigkeit der Marktgegenseite
    • 4. Erweiterte Sektorenuntersuchungsbefugnisse und Informationsbefugnisse
  • V. Gesamtschau
*
*)
Rechtsanwalt Sebastian Louven (louven.legal, Detmold) ist Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Handels- und Wirtschaftsrecht sowie Rechtsinformatik von Prof. Dr. Jürgen Taeger (Carl von Ossietzky Universität Oldenburg) und Mitglied am interdisziplinären Zentrum Recht der Informationsgesellschaft. Der vorliegende Beitrag geht auf einen Vortrag unter dem Titel „Änderungen von Missbrauchsverbot und Fusionskontrolle im Bereich der Digitalwirtschaft“ zurück, den der Autor am 12. 12. 2018 bei der Arbeitstagung der Studienvereinigung Kartellrecht in Bonn gehalten hat.

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