ZWeR 2018, 211

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 2199-1723 Zeitschrift für Wettbewerbsrecht ZWeR 2018 EntscheidungsbesprechungPeter Stauber* / Robert Pahlen**

Mehr Unsicherheit durch Rechtsklarheit? – Zur Anwendung des Vollfunktionskriteriums in der europäischen Fusionskontrolle

Besprechung EuGH v. 7. 9. 2017 – Rs C-248/16 – Austria Asphalt

Am 7. 9. 2017 hat der EuGH in der Rechtssache „Austria Asphalt“1 im Rahmen eines Vorabentscheidungsverfahrens entschieden, dass die Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens („GU“) stets nur dann der europäischen Fusionskontrolle unterfällt, wenn das GU auf Dauer alle Funktionen einer selbstständigen wirtschaftlichen Einheit erfüllt (sog. Vollfunktionseigenschaft). Dies gilt nunmehr unabhängig davon, ob das GU neu gegründet oder ein bereits operativ tätiges Unternehmen erst später zum GU wird, indem ein Wechsel von alleiniger zu gemeinsamer Kontrolle stattfindet. Die Praxis der Europäischen Kommission war demgegenüber bislang uneinheitlich. Auch im Rahmen des vorliegenden Vorabentscheidungsverfahrens nahm die Europäische Kommission einen abweichenden Standpunkt ein als im Verfahrensabschnitt vor dem Vorabentscheidungsersuchen. Das Urteil des EuGH bringt somit Klarheit in diesem Punkt. Infolgedessen werden bestimmte Arten von Transaktionen nicht mehr der Fusionskontrolle durch die Europäische Kommission unterliegen. Da in einer Vielzahl von EU-Mitgliedstaaten die Fusionskontrollvorschriften den europäischen Regelungen nachgebildet sind, kann das Urteil i. S. „Austria Asphalt“ zudem zur Folge haben, dass diese Transaktionen auch nicht mehr durch nationale Wettbewerbsbehörden geprüft werden können. Dieses Ergebnis klingt jedoch vorteilhafter, als es auf den ersten Blick tatsächlich ist: Denn die Gründung und Tätigkeit eines GU kann weiterhin am Maßstab des Kartellverbots geprüft werden, was nicht unerhebliche Folgeprobleme – gerade auch auf nationaler Ebene – mit sich bringen kann.

Inhaltsübersicht

  • I. Hintergrund des Falls
    • 1. Zugrunde liegender Sachverhalt
    • 2. Die bisherige – uneinheitliche – Entscheidungspraxis der Europäischen Kommission
  • II. Die Entscheidung des EuGH
  • III. Analyse und Bewertung
    • 1. Kernaussage des EuGH-Urteils
      • 1.1 Marktstrukturveränderung als entscheidendes Kriterium
      • 1.2 Abgrenzung zwischen den Anwendungsbereichen der Fusionskontrolle und des Kartellverbots
    • 2. Reichweite des EuGH-Urteils
      • 2.1 Überschießende Beantwortung der Vorlagefrage
      • 2.2 Verbleibende Anwendungsfragen
    • 3. Auswirkungen des Urteils auf die Konsolidierte Mitteilung zu Zuständigkeitsfragen
      • 3.1 Änderungsbedarf in Bezug auf die Prüfung der Vollfunktionseigenschaft bei GU
      • 3.2 Kein Änderungsbedarf in Bezug auf die Vollfunktionskriterien
    • 4. Praktische Auswirkungen auf Ebene der Mitgliedstaaten
      • 4.1 Nationale Fusionskontrolle
      • 4.2 Prüfung anhand des Kartellverbots
      • 4.3 Ergebnis
*
*)
Rechtsanwalt, LL.M., Associated Partner, Noerr LLP, Berlin
**
**)
Rechtsanwalt, Noerr LLP, Berlin. Die Verfasser danken Frau Rebekka Janke, wissenschaftliche Mitarbeiterin, Noerr LLP, Berlin, für ihre umfangreiche Hilfe beim Verfassen dieser Besprechung.
1
1)
EuGH v. 7. 9. 2017 – Rs C-248/16, ECLI:EU:C:2017:643 = NZKart 2017, 535 – Austria Asphalt.

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