ZWeR 2017, 186
Fusionskontrolle bei gesetzlichen Krankenkassen
Die Anzahl der gesetzlichen Krankenkassen sinkt seit Jahren kontinuierlich und hat sich von über 1.200 Anfang der 90er Jahre über 242 zum 1. Januar 2007 auf 113 zum 1. März 2017 reduziert. Es wird damit gerechnet, dass sich diese Zahl in Zukunft weiter signifikant reduzieren wird. Ob das Bundekartellamt für die Prüfung von Krankenkassen-Zusammenschlüssen zuständig ist, war lange Zeit umstritten. Seit Inkrafttreten der 8. GWB-Novelle am 30. Juni 2013 wird die Zuständigkeit des Bundeskartellamts ausdrücklich durch § 172a SGB V begründet. Der folgende Beitrag stellt die Entstehungsgeschichte, den Regelungsinhalt und die zu erwartenden Auslegungsfragen des § 172a SGB V dar, beleuchtet die materielle Fusionskontrolle im Bereich der Krankenkassen und untersucht die Auswirkungen auf das fusionskontrollrechtliche Verfahren.
Inhaltsübersicht
- I. Einleitung
- 1. Anwendbarkeit der deutschen Fusionskontrolle auf Krankenkassen bis zur 8. GWB-Novelle
- 1.1 Prüfung von „freiwilligen Vereinigungen“ durch das Bundeskartellamt ab 2005
- 1.2 Zweifel an der Zuständigkeit des Bundeskartellamts
- 1.3 Herbst 2011: Bundeskartellamt stellt Prüfung von Zusammenschlüssen von Krankenkassen nach einem Urteil des LSG Hessen ein
- 2. Einführung des § 172a Abs. 1 SGB V durch die 8. GWB-Novelle
- II. Fusionskontrolle bei Krankenkassen nach § 172a SGB V
- 1. Formelle Fusionskontrolle
- 1.1 Freiwillige Vereinigung von Krankenkassen
- 1.2 Zusammenschluss (§ 37 GWB)
- 1.3 Aufgreifschwellen (§§ 35, 38 GWB)
- 1.4 Anmelde- und Anzeigepflicht
- 2. Materielle Fusionskontrolle
- 2.1 Marktabgrenzung
- 2.2 Marktanteile
- 2.3 Materieller Beurteilungsmaßstab
- 3. Verfahren der Zusammenschlusskontrolle
- 3.1 Vorprüfverfahren
- 3.2 Hauptprüfverfahren
- 3.3 Abschluss des Hauptprüfverfahrens
- 4. Vollzugsverbot und Entflechtung
- 4.1 Vollzugsverbot
- 4.2 Befreiung vom Vollzugsverbot
- 4.3 Entflechtung
- 5. Ministererlaubnis (§ 42 GWB)
- 6. Bußgeldvorschriften (§ 81 GWB)
- 7. Rechtsweg
- III. Schlussbemerkung
- *
- *)LL.M. (Michigan), Rechtsanwalt in Düsseldorf
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