ZWeR 2017, 186
Fusionskontrolle bei gesetzlichen Krankenkassen
Inhaltsübersicht
- I. Einleitung
- 1. Anwendbarkeit der deutschen Fusionskontrolle auf Krankenkassen bis zur 8. GWB-Novelle
- 1.1 Prüfung von „freiwilligen Vereinigungen“ durch das Bundeskartellamt ab 2005
- 1.2 Zweifel an der Zuständigkeit des Bundeskartellamts
- 1.3 Herbst 2011: Bundeskartellamt stellt Prüfung von Zusammenschlüssen von Krankenkassen nach einem Urteil des LSG Hessen ein
- 2. Einführung des § 172a Abs. 1 SGB V durch die 8. GWB-Novelle
- II. Fusionskontrolle bei Krankenkassen nach § 172a SGB V
- 1. Formelle Fusionskontrolle
- 1.1 Freiwillige Vereinigung von Krankenkassen
- 1.2 Zusammenschluss (§ 37 GWB)
- 1.3 Aufgreifschwellen (§§ 35, 38 GWB)
- 1.4 Anmelde- und Anzeigepflicht
- 2. Materielle Fusionskontrolle
- 2.1 Marktabgrenzung
- 2.2 Marktanteile
- 2.3 Materieller Beurteilungsmaßstab
- 3. Verfahren der Zusammenschlusskontrolle
- 3.1 Vorprüfverfahren
- 3.2 Hauptprüfverfahren
- 3.3 Abschluss des Hauptprüfverfahrens
- 4. Vollzugsverbot und Entflechtung
- 4.1 Vollzugsverbot
- 4.2 Befreiung vom Vollzugsverbot
- 4.3 Entflechtung
- 5. Ministererlaubnis (§ 42 GWB)
- 6. Bußgeldvorschriften (§ 81 GWB)
- 7. Rechtsweg
- III. Schlussbemerkung
- *
- *)LL.M. (Michigan), Rechtsanwalt in Düsseldorf
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