ZWeR 2017, 133

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 2199-1723 Zeitschrift für Wettbewerbsrecht ZWeR 2017 AufsätzeChristoph Thole*

Erfassen Schiedsvereinbarungen auch Kartellschadensersatzansprüche?

Die Frage, ob übliche Schiedsklauseln, die Ansprüche „aus dem Vertrag“ oder „im Zusammenhang mit dem Vertrag“ der Schiedsgerichtsbarkeit zuweisen, auch Kartellschadensersatzansprüche erfassen, ist bisher wenig behandelt worden, wird aber mit der wachsenden Bedeutung privater Kartellschadensersatzklagen zunehmend relevant. Auch das jüngste CDC-Urteil des EuGH, das allerdings Gerichtsstandsvereinbarungen betraf, verschafft der Frage besondere Aktualität. Der Beitrag geht der Reichweite von Schiedsklauseln im Hinblick auf Kartellschadensersatzansprüche aus Sicht des deutschen (Schiedsverfahrens-)Rechts nach.

Inhaltsübersicht

  • I. Einführung
  • II. Die Unterscheidung zwischen engen und weiten Schiedsklauseln
  • III. Deliktsansprüche im Anwendungsbereich von Schiedsklauseln
    • 1. Das Erfordernis der tatbestandlichen Deckungsgleichheit bei engen Schiedsklauseln
    • 2. Die Einbeziehung von Deliktsansprüchen bei weiten Schiedsklauseln
      • 2.1 Der „Zusammenhang mit dem Vertrag“
      • 2.2 Keine Ausnahme bei vorsätzlichen Delikten oder bei vorvertraglicher Pflichtverletzung
  • IV. Kartellschadensersatzansprüche im Anwendungsbereich von Schiedsklauseln
    • 1. Der bisherige Diskussionsstand
    • 2. Das CDC-Urteil des EuGH zu Gerichtsstandsvereinbarungen
    • 3. Übertragbarkeit auf Schiedsvereinbarungen?
      • 3.1 Vorsichtige Annäherungen im Schrifttum
      • 3.2 Stellungnahme
  • V. Besonderheiten bei umbrella effects?
  • VI. Zusammenfassung
*
*)
Dr. iur., Universitätsprofessor; Direktor des Instituts für Verfahrensrecht und Insolvenzrecht an der Universität zu Köln. Der Beitrag geht auf eine Anfrage aus der Praxis zurück.

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