ZWeR 2016, 179
Presse-Grosso-System – Befreiung(en) vom Kartellverbot und Betrauung
Zugleich Besprechung BGH v. 6. 10. 2015 – KZR 17/14 – Zentrales Verhandlungsmandat
Leitsätze des Gerichts:
Inhaltsübersicht
- I. Einleitung
- II. Tatsächliche und rechtliche Grundlagen des Presse-Grosso-Systems
- 1. Dispositions- bzw. Remissionsrecht und vertikale Preisbindung
- 1.1 Bereichsausnahme – § 30 Abs. 1 GWB
- 1.2 Rechtsprechung des BVerfG
- 2. Alleinvertriebs- bzw. Gebietsmonopole und zentrales Verhandlungsmandat
- 3. Zwischenergebnis
- III. Freigestellte Branchenvereinbarungen – § 30 Abs. 2a GWB
- 1. Hintergrund und Vorgeschichte
- 2. Norminhalt und Telos
- 3. Verfassungskonformität
- 3.1 Gesetzgebungskompetenz
- 3.2 Materiellrechtliche Betrachtung
- 4. Europarechtskonformität
ZWeR 2016, 180
- IV. Zentrales Verhandlungsmandat vor dem BGH
- 1. Entscheidungen der Vorinstanzen
- 1.1 Verstoß gegen Art. 101 Abs. 1 AEUV
- 1.2 Keine Freistellung nach Art. 106 Abs. 2 AEUV
- 2. Verbotstatbestand – Art. 101 Abs. 1 AEUV
- 2.1 Anwendbarkeit/Zwischenstaatlichkeit
- 2.2 Tatbestandsvoraussetzungen
- 2.2.1 Vorliegen einer Wettbewerbsbeschränkung
- 2.2.2 Modifikation durch teleologische Reduktion
- 3. Freistellung vom Kartellverbot – Art. 101 Abs. 3 AEUV
- 3.1 Grund- und verfassungsrechtliche Wertungen – Vielfaltssicherung
- 3.2 Maßgeblichkeit außer-ökonomischer Rechtfertigungsgründe
- 3.3 Pressevielfalt als Zielwert
- 4. Ausnahmevorschrift – Art. 106 Abs. 2 AEUV
- 4.1 Betrauung – Anforderungen und Ausgestaltung
- 4.1.1 Abweichende Auffassung des OLG Düsseldorf
- 4.1.2 Kritik an der Argumentation des BGH
- 4.1.3 Zwischenergebnis
- 4.2 Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse
- 4.3 Verhinderung der Aufgabenerfüllung – Verhältnismäßigkeitsvorbehalt
- 4.4 Keine Vorlage an den EuGH – Art. 267 AEUV
- 4.5 Ausführungen zur Hilfsbegründung – § 21 Abs. 2 GWB
- V. Abschließende Gesamtwürdigung
- *
- *)Prof. Dr. iur., M.Jur. (Oxford); Inhaber des Lehrstuhls für Zivil- und Wirtschaftsrecht, Medien- und Informationsrecht, Direktor des Instituts für Medien- und Informationsrecht – Abt. I: Privatrecht an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg
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