ZWeR 2016, 137

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 2199-1723 Zeitschrift für Wettbewerbsrecht ZWeR 2016 AufsätzeJens-Uwe Franck*

Eine Frage des Zusammenhangs: Marktbeherrschungsmissbrauch durch rechtswidrige Konditionen

Facebook im Visier des Bundeskartellamts

Facebook testet die Grenzen der Sanktionierung deutschen und europäischen Verbraucher- und Datenschutzrechts aus. Vor diesem Hintergrund strebt das Bundeskartellamt danach, etwaige Sanktionslücken über den Tatbestand des Konditionenmissbrauchs zu schließen. Ausgehend vom begrenzten Marktregelungsauftrag an das Kartellrecht begründet der Beitrag das Erfordernis eines Zusammenhangs zwischen der Marktbeherrschung und dem missbrauchsverdächtigen Verhalten und konturiert dieses Kriterium für Fälle, in denen ein Marktbeherrscher rechtswidrige Konditionen am Markt durchsetzen kann. Aufgezeigt werden damit die Grenzen, die einer Instrumentalisierung der Missbrauchsaufsicht zum Ausgleich von Sanktionsdefiziten in anderen Rechtsgebieten gesetzt sind.

Inhaltsübersicht

  • I. Einleitung
  • II. Facebook vor deutschen Gerichten: Von den Grenzen der Wirksamkeit kollektiven Zivilrechtschutzes
  • III. Wider eine Instrumentalisierung des Kartellrechts als allgemeines Marktordnungsrecht: Erfordernis eines Zusammenhangs beim Marktbeherrschungsmissbrauch
    • 1. EuGH in „Allianz Hungária“: Schutz der Marktinformationsordnung über das Kartellverbot
    • 2. Wider eine Instrumentalisierung des Kartellrechts als allgemeines Marktordnungsrecht
    • 3. Zwischenfazit: Erfordernis eines Zusammenhangs beim Marktbeherrschungsmissbrauch
  • IV. Zum Erfordernis eines Zusammenhangs zwischen Marktbeherrschung und missbrauchsverdächtigem Verhalten in der Rechtsprechung
    • 1. Konditionenmissbrauch vor dem BGH („VBL-Gegenwert“): Kausalität zur Marktbeherrschung als hinreichendes, nicht aber notwendiges Erfordernis
    • 2. Entscheidungspraxis der Unionsorgane, insbesondere Rechtsprechung des EuGH zum Erfordernis einer Verknüpfung zwischen Marktbeherrschung und missbrauchsverdächtigem Verhalten
      • 2.1 Verneinung eines Kausalitätserfordernisses bei Auswirkungen auf die Marktstruktur: „Continental Can“ und „Hoffmann-La Roche“
      • 2.2 Erfordernis eines Zusammenhangs bei Marktdivergenz: „Tetra Pak“ und „TeliaSonera Sverige“
  • V. Kausalzusammenhang zwischen Marktbeherrschung und rechtswidrigen Konditionen als notwendig und hinreichend für das Missbrauchsurteil
    • 1. Kausalität als notwendiges Element: Rechtswidrige Konditionen eines Marktbeherrschers begründen nicht per se einen Missbrauch
    • 2. Kausalität als hinreichendes Element: Zwingendes Verbraucherschutzrecht als normative Vorgabe wettbewerbsanaloger Konditionen
    • 3. Wie lässt sich Kausalität zwischen Marktbeherrschung und Verletzung verbraucherschützenden Rechts zeigen?
      • 3.1 Ausschluss von Marktinformationsversagen als alternative Ursache der Akzeptanz rechtswidriger Konditionen
        • 3.1.1 Indizien bei Verträgen zwischen Unternehmen: Hohe Transaktionsvolumina und Akzeptanz gegnerischer AGB
        • 3.1.2 Indizien bei Verbraucherverträgen: Mechanismen, die informationelle Marktdefizite verhindern
      • 3.2 Gesetzgeberische Fehleinschätzung der Verbraucherpräferenzen als alternative Ursache der Akzeptanz rechtswidriger Konditionen?
  • ZWeR 2016, 138
  • VI. Grenzen der Instrumentalisierung des Konditionenmissbrauchs zum Normvollzug: Generalisierungen
    • 1. Kein Konditionenmissbrauch bei verdeckten Rechtsverletzungen
    • 2. Konditionenmissbrauch bei offenkundigen Rechtsverletzungen: Erfordernis tatsächlicher oder normativer Markt(wert)relevanz
    • 3. Verschärfung nichtkartellrechtlicher Sanktionen als Desiderat: Datenschutzrecht als Beispiel
  • VII. Ergebnis
*
*)
Dr. iur., LL.M. (Yale), Professor an der Universität Mannheim und Senior Member am Mannheim Center for Competition and Innovation (MaCCI)

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