ZWeR 2015, 93

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 2199-1723 Zeitschrift für Wettbewerbsrecht ZWeR 2015 AufsätzeChristoph Thole*

Die Prozessfinanzierung bei Kartellschadensersatzklagen – Lehren aus dem Fall CDC/Zementkartell

Zugleich Besprechung OLG Düsseldorf v. 18. 2. 2015 – VI-U (Kart) 3/14

Mit seinem Urteil vom 18. 2. 2015 hat das OLG Düsseldorf die Schadensersatzklage der CDC-Rechtsverfolgungsgesellschaft im prominenten Zementkartell-Fall abgewiesen. Der Senat erachtete die Abtretung der einzelnen kartellgeschädigten Unternehmen an die Rechtsverfolgungsgesellschaft als gem. § 138 BGB sittenwidrig und verneinte auf dieser Grundlage die Aktivlegitimation der Klägerin. Der Beitrag analysiert das Urteil und untersucht kritisch die mit einer Anwendung des § 138 BGB verbundenen Schwierigkeiten. Zugleich wird den noch offenen Fragen nachgegangen und erörtert, welche Lehren sich für die Praxis aus dem Urteil ziehen lassen.

Inhaltsübersicht

  • I. Einführung
  • II. Sachverhalt und Entscheidung des OLG Düsseldorf
  • III. Die Frage der Verjährungshemmung
  • IV. Die Nichtigkeit der Abtretung nach dem RBerG und dem RDG
  • V. Die Nichtigkeit der Abtretung nach § 138 BGB
    • 1. Die Argumentation des OLG Düsseldorf
    • 2. Würdigung
      • 2.1 Rechtsprechung des RG und des BGH
      • 2.2 Vorteile einer Prozessführung durch die Rechtsverfolgungsgesellschaft
      • 2.3 Das Problem der Gesamtwürdigung und der Bestimmung des verfolgten Zwecks
      • 2.4 Die Frage der Vermögenslosigkeit
      • 2.5 Das eigentliche Problem der starren Zeitpunktbetrachtung
      • 2.6 Keine rechtskräftige Erledigung des Streits im Ganzen
      • 2.7 Das nicht beleuchtete Verhältnis zum RDG
      • 2.8 Der Effektivitätsgrundsatz
    • 3. Zwischenergebnis
  • VI. Lösungsansätze im Prozessrecht?
    • 1. Keine analoge Anwendung des § 110 ZPO
    • 2. Kein prozessualer Durchgriff auf die Zedenten
    • 3. Rechtsschutzbedürfnis für die Klage des Zessionars
    • 4. Zwischenergebnis
  • VII. Kein Nachschieben von Neuabtretungen in der Berufungsinstanz
  • VIII. Offene Fragen
    • 1. Folgerungen für die Praxis
      • 1.1 Strategien zur Vermeidung des § 138 BGB
      • 1.2 Die Gründung einer eigenen Gesellschaft der Geschädigten
      • 1.3 Die Beibringung von Bürgschaften
      • 1.4 Klage durch einen Geschädigten als primus inter pares
      • 1.5 Teil- und Musterklagen
      • 1.6 Flucht aus der deutschen Gerichtsbarkeit mithilfe des Art. 8 Nr. 1 EuGVVO
    • 2. Ein Rückschritt für den kollektiven Rechtsschutz?
  • IX. Ergebnis
*
*)
Dr. iur., Dipl.-Kfm., Universitätsprofessor, Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Zivilprozess- und Insolvenzrecht, Europäisches und Internationales Privat- und Verfahrensrecht an der Eberhard Karls Universität Tübingen

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