ZWeR 2015, 134
„Verstärkte Kooperation“ für mehr Wettbewerb – Französische, italienische und schwedische Wettbewerbshüter nehmen Verpflichtungszusagen von Booking an
Inhaltsübersicht
- I. Einleitung
- II. Relevanter Markt
- 1. Sachlich relevanter Markt
- 1.1 Zweiseitiger Markt
- 1.2 Marktabgrenzung
- 1.2.1 Abgrenzung vom Offline-Vertrieb
- 1.2.2 Differenzierung innerhalb des Online-Vertriebs
- 2. Räumlich relevanter Markt
- III. Verletzung der Wettbewerbsregeln in Art. 101 (102) AEUV
- 1. Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarung, Art. 101 AEUV
- 1.1 Wettbewerbsbeschränkung, Art. 101 Abs. 1 AEUV
- 1.1.1 Beschränkung des Wettbewerbs zwischen den Hotelportalen (Intrabrand-Wettbewerb)
- 1.1.1.1 Kein Anreiz zur Senkung der Provisionen
- 1.1.1.2 Marktabschottung zulasten neuer Konkurrenten
- 1.1.2 Beschränkung des Wettbewerbs zwischen den Hotels (Interbrand-Wettbewerb)
- 1.2 Keine Freistellung, Art. 101 Abs. 3 AEUV
- 1.2.1 Gruppenfreistellung, Art. 2 VO 330/2010
- 1.2.2 Einzelfreistellung, Art. 101 Abs. 3 AEUV
- 2. Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung, Art. 102 AEUV
- IV. Die Verpflichtungszusagen
- 1. Territorialer Anwendungsbereich und zeitlicher Rahmen der Verpflichtungen
- 2. Die Verpflichtungszusagen im Einzelnen
- 2.1 Beschränkung der Paritätsklauseln
- 2.1.1 Beschränkte Preis- und Konditionenparität
- 2.1.2 Ausgeschlossene Verfügbarkeitsparität
- 2.2 Ergänzende Verpflichtungen
- 3. Vergleich mit der umfänglichen Abstellungsverfügung des Bundeskartellamts – insbesondere zur Berücksichtigung des Trittbrettfahrerproblems und den sich hieraus ergebenden Unterschieden
- V. Zusammenfassung und Ausblick
- *
- *)Dr. iur.; der Autor studiert derzeit an der Université Paris 1 Panthéon-Sorbonne (LL.M. de droit français et de droit européen) und ist als Legal Intern bei Hogan Lovells (Paris) LLP tätig. – Der Beitrag greift Aspekte aus der im März 2015 auf französisch verfassten Abhandlung „Les contrats entre les plateformes de réservation en ligne et les hôtels du point de vue du droit européen de la concurrence“ auf, die der Autor i. R. d. LL.M.-Programms der Université Paris 1 mit Frau Paula de Oliveira Cezar verfasste.
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