ZWeR 2015, 118

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 2199-1723 Zeitschrift für Wettbewerbsrecht ZWeR 2015 AufsätzeFlorian von Schreitter*

Zusammenschlüsse „unter dem Radar“: Zur Verfolgungsverjährung bei Verstößen gegen das Vollzugsverbot der deutschen Fusionskontrolle

Verstöße gegen das Vollzugsverbot der deutschen Fusionskontrolle ziehen – ebenso wie Kartellverstöße oder andere Wettbewerbsbeschränkungen – ordnungswidrigkeitenrechtliche Folgen nach sich. Aus Unternehmenssicht birgt dieser Umstand nicht nur aufgrund der finanziellen Folgen der Sanktionierung, sondern insbesondere aufgrund der „Langlebigkeit“ der entsprechenden staatlichen Eingriffsmöglichkeit. Denn nach derzeit vorherrschender Auffassung ist der Verstoß gegen das Vollzugsverbot ein Dauerdelikt. Der vorliegende Beitrag stellt sich dieser bislang kaum diskutierten Auffassung entgegen.

Inhaltsübersicht

  • I. Einführung
  • II. Deutsche Zusammenschlusskontrolle: Aufgreifkriterien und „Vollzug“ eines Zusammenschlusses
  • III. Der Verstoß gegen das Vollzugsverbot als Bußgeldtatbestand
    • 1. Grundlagen
    • 2. Entscheidungspraxis des Bundeskartellamts
  • IV. Die Verfolgungsverjährung als Risikofaktor
    • 1. Die gesetzliche Regelung
    • 2. Die Rechtsauffassung des Bundeskartellamts
      • 2.1 Faktische Unverjährbarkeit
      • 2.2 Auswirkungen auf die Bußgeldhöhe
    • 3. Kritik der behördlichen Praxis: Die verfehlte Einordnung als Dauerdelikt
      • 3.1 „Vollzug“ als punktuelles Ereignis
        • 3.1.1 Wortlaut des § 41 Abs. 1 GWB
        • 3.1.2 Wortlaut der § 41 Abs. 1a, § 39 Abs. 6 GWB
        • 3.1.3 Wortlaut und Enumerationsprinzip des § 37 GWB
      • 3.2 Verhältnis von Zusammenschluss und Zusammengeschlossensein
        • 3.2.1 Allgemeine rechtlich-wirtschaftliche Trennung
        • 3.2.2 Spezifisch fusionskontrollrechtliche Trennung formeller und materieller Aspekte
      • 3.3 Berücksichtigung verfassungsrechtlicher Grenzen
  • V. Fazit
*
*)
Dr. iur., Associate, Hengeler Mueller, Düsseldorf

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