ZWeR 2014, 119
Die kartellrechtliche Bewertung des sog. kapitalmarktrechtlichen
„cornering“
Kapitalmarktrechtlich kann nach dem Verbot der Marktmanipulation des § 20a WpHG das sog. cornering problematisch sein. Darunter versteht man die Erlangung einer Kontrolle über das Angebot eines bestimmten Wertpapiers, etwa durch Erwerb einer Mehrheitsbeteiligung. Dies kann dem Mehrheitsaktionär in Verbindung mit bestimmten Erwartungen einzelner potentieller Aktienkäufer einen kurzfristigen Einfluss auf die Preisgestaltung des betreffenden Wertpapiers geben. In jüngerer Zeit ist die Frage aufgeworfen worden, ob ein solcher Tatbestand auch nach dem kartellrechtlichen Missbrauchsrecht verboten sein kann. Dem geht der vorliegende Beitrag nach.
Inhaltsübersicht
- I. Einleitung
- 1. Das Problem
- 2. Rechtlicher Rahmen
- II. Adressatenstellung
- 1. Das Konzept der Marktbeherrschung nach Art. 102 AEUV und § 18 Abs. 1 GWB
- 1.1 Die Marktbeherrschungsdefinition nach europäischem und deutschem Recht
- 1.2 Der Marktbezug des Beherrschungsbegriffs
- 2. Marktabgrenzung
- 2.1 Das Konzept des kartellrechtlich relevanten Marktes
- 2.2 Sachliche Marktabgrenzung
- 2.2.1 Qualitative Methoden
- 2.2.1.1 Allgemeine Rechtsgrundsätze
- 2.2.1.2 Anwendung der Grundsätze
- 2.2.2 Quantitative Methoden
- 2.2.2.1 Allgemeine Rechtsgrundsätze
- 2.2.2.2 Anwendung der Grundsätze
- 2.3 Räumliche Marktabgrenzung
- 2.4 Zeitliche Marktabgrenzung
- 2.4.1 Allgemeine Grundsätze
- 2.4.2 Anwendung der Grundsätze
- 3. Marktbeherrschungsprüfung
- 3.1 Marktanteilsbetrachtung
- 3.2 Zur Frage der Kundenabhängigkeit
- 3.3 Weitere Faktoren
- III. Missbräuchliche Verhaltensweise
- 1. Methodische Vorüberlegungen
- 2. Der Tatbestand des Ausbeutungsmissbrauchs
- 2.1 Vergleichsmarktkonzept
- 2.1.1 Allgemeine Rechtsgrundsätze
- 2.1.2 Anwendung der Grundsätze
- 2.2 Modell der Gewinnspannenbegrenzung
- IV. Zusammenfassung
- *
- *)Dr. iur., Universitätsprofessor, Tübingen. Dem Beitrag liegt ein Rechtsgutachten zugrunde.
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