ZWeR 2013, 192
Die Verfolgung von Submissionsabsprachen nach GWB/OWiG und Strafrecht (§ 298 StGB)
Praktische und rechtliche Schnittstellenprobleme aus der Sicht der Verteidigung
Bei der Verfolgung von Submissionsabsprachen existiert eine parallele Zuständigkeit von Kartellbehörden und Staatsanwaltschaft. Kartellordnungswidrigkeitenverfahren und Kartellstrafverfahren weisen erhebliche strukturelle Unterschiede auf. Während das Kartellordnungswidrigkeitenverfahren häufig durch das Interesse des betroffenen Unternehmens und die Bonusregelung geprägt ist, orientiert sich das Strafverfahren stärker an den Interessen des individuell Beschuldigten. Hieraus resultiert eine Vielzahl von Problemstellungen, etwa wie und unter welchen Voraussetzungen Kooperationsbeiträge von Mitarbeitern verwertet bzw. honoriert werden können oder wie kooperationswillige Mitarbeiter geschützt werden können.
Inhaltsübersicht
- I. Einleitung und Überblick
- II. Bonusregelung nach der Bekanntmachung Nr. 9/2006 des Bundeskartellamts versus Kronzeugenregelung gem. § 46b StGB
- III. Gewährleistung rechtsstaatlicher Mindeststandards bei der Befragung von Mitarbeitern in Unternehmen
- IV. Problematik der Akteneinsicht im Kartellordnungswidrigkeitenverfahren versus Akteneinsicht im Strafverfahren
- *
- *)Prof. Dr. iur., Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht. Der Verfasser ist Gründer und Namenspartner der auf das Wirtschaftsstrafrecht spezialisierten Anwaltssozietät DIERLAMM Rechtsanwälte in Wiesbaden. Bei dem Beitrag handelt es sich um das Manuskript eines Vortrags, den der Verfasser am 17. 12. 2012 in der Arbeitssitzung der Studienvereinigung Kartellrecht e. V. in Bonn gehalten hat.
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