ZWeR 2013, 121

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1611-1982 Zeitschrift für Wettbewerbsrecht ZWeR 2013 AufsätzeGerhard Wagner / Ralph von Olshausen*

Die Geltung der kartellrechtlichen Verjährungshemmung für Altfälle – Zum intertemporalen Anwendungsbereich des § 33 Abs. 5 GWB

Die 7. GWB-Novelle hat das Kartelldeliktsrecht auf eine neue gesetzliche Grundlage gestellt. Der Gesetzgeber hat Verstöße gegen das Europäische Wettbewerbsrecht explizit in den Anwendungsbereich des Haftungstatbestands einbezogen sowie den Haftungsumfang jedenfalls in Umrissen geregelt sowie Follow-on-Klagen eingeführt. Schließlich ist auch ein Sondertatbestand über die Hemmung der Verjährung geschaffen worden, der an die Einleitung eines kartellbehördlichen Verfahrens anknüpft und die Durchsetzung kartellrechtlicher Schadensersatzansprüche erleichtern soll. Im Hinblick auf die Schadensersatzprozesse, die gegenwärtig vor den deutschen Gerichten anhängig sind und in naher Zukunft noch anhängig gemacht werden können, stellt sich die Frage nach der Anwendung der Vorschrift auf Altfälle, denn die dort geltend gemachten Ersatzansprüche sind an ein Verhalten geknüpft, das zeitlich vor dem Inkrafttreten der GWB-Novelle liegt. Die folgende Untersuchung gilt dem intertemporalen Anwendungsbereich des neuen Verjährungsrechts (I) und seiner sachlichen Reichweite in Altfällen (II).

Inhaltsübersicht

  • I. Die intertemporale Geltung von § 33 Abs. 5 GWB
    • 1. Problemstellung: Anwendung von § 33 Abs. 5 GWB auf Altfälle?
    • 2. Meinungsstand
    • 3. Grundprinzipien des intertemporalen Verjährungsrechts
      • 3.1 Das intertemporale Privatrecht des EGBGB
      • 3.2 Art. 169 EGBGB als Grundstein des intertemporalen Verjährungsrechts
      • 3.3 Bestätigung des Grundprinzips durch den modernen Gesetzgeber
      • 3.4 Art. 169 EGBGB als Ausdruck eines allgemeinen Rechtsprinzips
      • 3.5 Ausnahme bei materiell-rechtlichem Systemwechsel
      • 3.6 Zwischenergebnis
    • 4. Intertemporales Verjährungsrecht und § 33 Abs. 5 GWB
      • 4.1 Maßgeblichkeit der allgemeinen Grundsätze für § 33 Abs. 5 GWB
      • 4.2 Kein materiell-rechtlicher Systemwechsel durch die 7. GWB-Novelle
        • 4.2.1 Systemwechsel als Ausnahmefall
        • 4.2.2 Das Haftungsregime nach dem GWB 1999
        • 4.2.3 Die kartellrechtliche Haftung als Sonderdeliktsrecht
        • 4.2.4 Kein Systemwechsel durch die 7. GWB-Novelle
        • 4.2.5  Keine implizite intertemporale Kollisionsregel durch Bezugnahme
          auf § 33 Abs. 3 GWB
        • 4.2.6 Zwischenergebnis
      • 4.3 Kein Umkehrschluss aus § 131 GWB
      • 4.4 Keine Beschränkung auf nach Inkrafttreten eingeleitete Kartellverfahren
    • 5. Teleologische Rechtfertigung
      • 5.1 Bestätigung durch die Ratio des § 33 Abs. 5 GWB
      • 5.2 Bestätigung durch die Zwecke des Verjährungsrechts
    • ZWeR 2013, 122
    • 6. Kein Schutz des Vertrauens in frühzeitige Verjährung
      • 6.1 Die Wertung des Art. 169 EGBGB
      • 6.2 Bestätigung durch die strafrechtliche Verfolgungsverjährung
      • 6.3 Bestätigung durch das Recht der Kartellbußen
    • 7. Ergebnis zum intertemporalen Anwendungsbereich
  • II. Die sachliche Reichweite des § 33 Abs. 5 GWB in Altfällen
    • 1.  Hemmung der Verjährung von Schadensersatzansprüchen wegen Verstoßes gegen
      Europäisches Wettbewerbsrecht?
    • 2. Autonome Auslegung des § 33 Abs. 5 GWB
      • 2.1 Wortlaut
      • 2.2 Entstehungsgeschichte und innere Systematik des § 33 GWB
        • 2.2.1 Vergleich mit § 33 Abs. 4 GWB
        • 2.2.2 Die Verweisung auf § 33 Abs. 1, 3 GWB
      • 2.3 Die äußere Systematik des § 33 Abs. 5 GWB und das allgemeine Verjährungsrecht
        • 2.3.1 Einordnung in das allgemeine Verjährungsrecht
        • 2.3.2 Verjährungshemmung für den prozessualen Streitgegenstand
        • 2.3.3 Konsequenzen für die Auslegung des § 33 Abs. 5 GWB
        • 2.3.4 Hilfsweise Begründung einheitlicher Hemmungswirkung über § 213 BGB
        • 2.3.5 Zwischenergebnis
      • 2.4  Teleologische Auslegung: Erleichterung von Follow-on-Klagen gebietet einheitliche Hemmungswirkung
      • 2.5 Zwischenergebnis
    • 3. Europarechtliche Vorgaben
      • 3.1 Äquivalenzprinzip
      • 3.2 Effektivitätsprinzip
    • 4. Ergebnis zur sachlichen Reichweite des § 33 Abs. 5 GWB in Altfällen
  • III. Zusammenfassung
*
*)
Prof. Dr. Gerhard Wagner ist Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Wirtschaftsrecht und Ökonomik an der Humboldt-Universität zu Berlin und war bis 2013 an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn tätig. Ralph von Olshausen ist Wissenschaftlicher Mitarbeiter an seinem früheren Bonner Lehrstuhl für Deutsches und Europäisches Privat- und Prozessrecht, Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung. Der Beitrag geht zurück auf ein Rechtsgutachten, das der Verfasser Wagner für CartelDamage Claims S.A. verfasst hat.

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