ZWeR 2013, 121
Die Geltung der kartellrechtlichen Verjährungshemmung für Altfälle – Zum intertemporalen Anwendungsbereich des § 33 Abs. 5 GWB
Inhaltsübersicht
- I. Die intertemporale Geltung von § 33 Abs. 5 GWB
- 1. Problemstellung: Anwendung von § 33 Abs. 5 GWB auf Altfälle?
- 2. Meinungsstand
- 3. Grundprinzipien des intertemporalen Verjährungsrechts
- 3.1 Das intertemporale Privatrecht des EGBGB
- 3.2 Art. 169 EGBGB als Grundstein des intertemporalen Verjährungsrechts
- 3.3 Bestätigung des Grundprinzips durch den modernen Gesetzgeber
- 3.4 Art. 169 EGBGB als Ausdruck eines allgemeinen Rechtsprinzips
- 3.5 Ausnahme bei materiell-rechtlichem Systemwechsel
- 3.6 Zwischenergebnis
- 4. Intertemporales Verjährungsrecht und § 33 Abs. 5 GWB
- 4.1 Maßgeblichkeit der allgemeinen Grundsätze für § 33 Abs. 5 GWB
- 4.2 Kein materiell-rechtlicher Systemwechsel durch die 7. GWB-Novelle
- 4.2.1 Systemwechsel als Ausnahmefall
- 4.2.2 Das Haftungsregime nach dem GWB 1999
- 4.2.3 Die kartellrechtliche Haftung als Sonderdeliktsrecht
- 4.2.4 Kein Systemwechsel durch die 7. GWB-Novelle
- 4.2.5 Keine implizite intertemporale Kollisionsregel durch Bezugnahme
auf § 33 Abs. 3 GWB - 4.2.6 Zwischenergebnis
- 4.3 Kein Umkehrschluss aus § 131 GWB
- 4.4 Keine Beschränkung auf nach Inkrafttreten eingeleitete Kartellverfahren
- 5. Teleologische Rechtfertigung
- 5.1 Bestätigung durch die Ratio des § 33 Abs. 5 GWB
- 5.2 Bestätigung durch die Zwecke des Verjährungsrechts
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- 6. Kein Schutz des Vertrauens in frühzeitige Verjährung
- 6.1 Die Wertung des Art. 169 EGBGB
- 6.2 Bestätigung durch die strafrechtliche Verfolgungsverjährung
- 6.3 Bestätigung durch das Recht der Kartellbußen
- 7. Ergebnis zum intertemporalen Anwendungsbereich
- II. Die sachliche Reichweite des § 33 Abs. 5 GWB in Altfällen
- 1. Hemmung der Verjährung von Schadensersatzansprüchen wegen Verstoßes gegen
Europäisches Wettbewerbsrecht? - 2. Autonome Auslegung des § 33 Abs. 5 GWB
- 2.1 Wortlaut
- 2.2 Entstehungsgeschichte und innere Systematik des § 33 GWB
- 2.2.1 Vergleich mit § 33 Abs. 4 GWB
- 2.2.2 Die Verweisung auf § 33 Abs. 1, 3 GWB
- 2.3 Die äußere Systematik des § 33 Abs. 5 GWB und das allgemeine Verjährungsrecht
- 2.3.1 Einordnung in das allgemeine Verjährungsrecht
- 2.3.2 Verjährungshemmung für den prozessualen Streitgegenstand
- 2.3.3 Konsequenzen für die Auslegung des § 33 Abs. 5 GWB
- 2.3.4 Hilfsweise Begründung einheitlicher Hemmungswirkung über § 213 BGB
- 2.3.5 Zwischenergebnis
- 2.4 Teleologische Auslegung: Erleichterung von Follow-on-Klagen gebietet einheitliche Hemmungswirkung
- 2.5 Zwischenergebnis
- 3. Europarechtliche Vorgaben
- 3.1 Äquivalenzprinzip
- 3.2 Effektivitätsprinzip
- 4. Ergebnis zur sachlichen Reichweite des § 33 Abs. 5 GWB in Altfällen
- III. Zusammenfassung
- *
- *)Prof. Dr. Gerhard Wagner ist Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Wirtschaftsrecht und Ökonomik an der Humboldt-Universität zu Berlin und war bis 2013 an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn tätig. Ralph von Olshausen ist Wissenschaftlicher Mitarbeiter an seinem früheren Bonner Lehrstuhl für Deutsches und Europäisches Privat- und Prozessrecht, Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung. Der Beitrag geht zurück auf ein Rechtsgutachten, das der Verfasser Wagner für CartelDamage Claims S.A. verfasst hat.
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