ZWeR 2012, 230
Auswirkungen von Regulierungsverfügungen auf die Anwendung der kartellrechtlichen Missbrauchsaufsicht
Besprechung der GSM-Wandler-Entscheidung des BGH v. 29. 6. 2010 – KZR 31/08
Leitsatz des Gerichts:
Ein Unternehmen, das für bestimmte Telekommunikationsdienstleistungen eine marktbeherrschende Stellung hat, handelt grundsätzlich nicht missbräuchlich, wenn es anderen Unternehmen, die Zugang zu dem von ihm beherrschten Markt begehren, diesen Zugang nur unter den von der Regulierungsbehörde nach § 21 TKG festgesetzten Bedingungen gewähren will.
Inhaltsübersicht
- I. Die Entscheidung
- 1. Sachverhalt
- 2. Entscheidung des BGH
- II. Würdigung der GSM-Wandler-Entscheidung des BGH
- 1. Überblick
- 2. Der Überschneidungsbereich von TKG und Kartellrecht als Ausgangsproblem
- 3. Der Einfluss von Regulierungsverfügungen auf die Anwendung von Art. 102 AEUV
- 3.1 Die bisherige Rechtsprechung
- 3.2 Die Interessenabwägung des BGH in der Entscheidung
- 3.3 Konstellationen ohne Auswirkungen der Regulierungsvorgaben auf das Prüfungsergebnis von Art. 102 AEUV
- 4. Keine Klärung des Verhältnisses zwischen TKG und der Missbrauchsaufsicht nach dem GWB
- III. Relevanz der Entscheidung für andere regulierte Wirtschaftsbereiche
- IV. Zusammenfassung
- *
- *)Dr. iur, Rechtsanwalt bei OPPENLÄNDER Rechtsanwälte, Stuttgart
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