ZWeR 2012, 157

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1611-1982 Zeitschrift für Wettbewerbsrecht ZWeR 2012 AufsätzeGeorg-Klaus de Bronett*

Plädoyer für eine Reform der Aufgabenverteilung zwischen der Kommission und dem Gerichtshof der EU bei der Anwendung der Art. 101 und 102 AEUV in Einzelfällen

Seit Beginn der Anwendung der europäischen Kartellverbote wurde die Rechtmäßigkeit der diesbezüglichen institutionellen Struktur und ihrer Verfahren insbesondere im Hinblick auf die justiziellen Grundrechte in Frage gestellt wird. Die Kritik an der aktuellen Aufgabenverteilung zwischen der Kommission und dem Gerichtshof der EU zur Verwirklichung der in den Art. 101 und 102 AEUV niedergelegten Grundsätze in Einzelfällen ist bis heute nicht verstummt. Der Autor möchte eine umfassende politische Debatte darüber anstoßen, ob das gegenwärtige Rechtssystem, das Kartellstrafrecht in verwaltungsrechtlichen Verfahren durchsetzt, tatsächlich alternativlos bzw. allen bestehenden Alternativen überlegen oder zumindest gleichwertig ist, um entweder der Kritik am bestehenden Rechtssystem das Wasser abzugraben, oder die notwendige Reformgesetzgebung auf den Weg zu bringen.

Inhaltsverzeichnis

  • I. Einleitung
  • II. Der rechtliche Rahmen
    • 1. Die Gewährleistung der in Art. 101 Abs. 1 und Art. 102 AEUV genannten Verbote durch Geldbußen und Zwangsgelder (Art. 103 Abs. 2a AEUV)
    • 2. Die Abgrenzung der Aufgaben der Kommission und des Gerichtshofs der Europäischen Union bei der Anwendung der Art. 101 und 102 AEUV (Art. 103 Abs. 2d AEUV)
  • Erster Teil
  • III. Die Entscheidungsfindung der Kommission
    • 1. Die Kommission
    • 2. Die Struktur der Kartellverfahren der Kommission
    • 3. Die Vorbereitung der verfahrensabschließenden Kartellbeschlüsse der Kommission
      • 3.1 Die Dienststellen der Kommission
      • 3.2 Der Weg der Entwürfe von Kartellbeschlüssen durch die Dienststellen der Kommission
      • 3.3 Das Europäische Wettbewerbsnetz
      • 3.4 Die Zusammenarbeit zwischen der Kommission und den Wettbewerbsbehörden von Drittstaaten
      • 3.5 Die Beeinflussung der Entscheidungsprozesse der Kommission durch Interessenvertreter (Lobbyisten)
    • 4. Die Bemühungen der Kommission um ein faires Kartellverfahren (Due Process)
  • IV. Bewertung der aktuellen Rolle der Kommission zur Verwirklichung der in den Art. 101 und 102 AEUV niedergelegten Grundsätze
    • 1. Kritik am Standpunkt der Kommission
      • 1.1 Allgemein
      • 1.2 Das Festhalten der Kommission an der aktuellen Aufgabenverteilung zwischen ihr und dem Gerichtshof der EU
        • 1.2.1 Die Kommission als Teil der Gruppe der Wettbewerbsbehörden in der EU und weltweit
        • 1.2.2 Verfahrensdauer
        • 1.2.3 Der ökonomische Ansatz
        • 1.2.4 Die Gewährleistung der Verteidigungsrechte
    • 2. Weitere Argumente gegen die Beibehaltung der aktuellen Rolle der Kommission bei der Anwendung der Art. 101 und 102 AEUV
      • 2.1 Die hierarchische Struktur der Dienststellen der Kommission
      • 2.2 Die Trennung von Kartellverfahren und Entscheidungsbefugnis
      • 2.3 Die politische Natur der Kartellbeschlüsse der Kommission
      • ZWeR 2012, 158
      • 2.4 Die Kommission als Ankläger und Richter bei der Repression von Zuwiderhandlungen gegen Art. 101 und Art. 102 AEUV
      • 2.5 Die Beweisführung im Kartellverfahren der Kommission
  • Zweiter Teil
  • V. Die Entscheidungsfindung des Gerichtshofs der EU
    • 1. Der Gerichtshof der EU
    • 2. Die Struktur der Verfahren vor dem Gerichtshof der EU
      • 2.1 Allgemeines
      • 2.2 Die Dispositionsmaxime
    • 3. Die Prüfung der Rechtmäßigkeit von Kartellbeschlüssen der Kommission
      • 3.1 Allgemeines
      • 3.2 Der Grundsatz „ne bis in idem“
      • 3.3 Das Beurteilungsermessen der Kommission
    • 4. Die Befugnis zu unbeschränkter Nachprüfung
  • VI. Bewertung der aktuellen Rolle des Gerichtshofs der EU zur Verwirklichung der in den Art. 101 und 102 AEUV niedergelegten Grundsätze
    • 1. Das Grundrecht auf einen effektiven gerichtlichen Rechtsschutz
    • 2. Die Schwächen des gerichtlichen Rechtsschutzes des Gerichtshofs der EU gegen Kartellbeschlüsse der Kommission
      • 2.1 Der Zeitpunkt und die Art des gerichtlichen Rechtsschutzes
      • 2.2 Die Beschränkungen des Anfechtungsverfahrens für den Kläger
      • 2.3 Die Besonderheiten der Rechtmäßigkeitskontrolle
      • 2.4 Das Spannungsverhältnis zwischen Rechtmäßigkeitskontrolle und Befugnis zu unbeschränkter Nachprüfung
      • 2.5 Die Vergleichsverfahren der Kommission
        • 2.5.1 Verpflichtungserklärungen nach Art. 9 Abs. 1 VO Nr. 1/2003
        • 2.5.2 Vergleichsverfahren in Hard-Core-Kartellen
  • Dritter Teil
  • VII. Orientierungslinien für eine „Modernisierung“ der Aufgabenverteilung zwischen der Kommission und dem Gerichtshof der EU bei der Anwendung der Art. 101 und 102 AEUV in Einzelfällen
    • 1. Die Gewaltenteilung im Rechtsstaat
    • 2. Geldbußen und Zwangsgelder im Kartellrecht der EU als Aufgaben der richterlichen Gewalt
    • 3. Die Festsetzung von Geldbußen/Pauschalbeträgen und Zwangsgelder als aktuelle Aufgabe des Gerichtshofs der EU
    • 4. Die Beseitigung der Schwächen des aktuellen Rechtsschutzes durch die Schaffung der Aufgabe eines Tatrichters beim Gerichtshof der EU im Hinblick auf Zuwiderhandlungen gegen die Art. 101 Abs. 1 oder 102 AEUV
      • 4.1 Der Zeitpunkt und die Art des gerichtlichen Rechtsschutzes
      • 4.2 Rechtmäßigkeitskontrolle vs. Tatrichter
      • 4.3 Die Vergleichsverfahren der Kommission
    • 5. Die Aufgaben der Kommission in einem System, in dem der Gerichtshof der EU bei der Anwendung der Art. 101 Abs. 1 oder 102 AEUV in Einzelfällen die Aufgabe eines Tatrichters erfüllt
      • 5.1 Allgemeines
      • 5.2 Die Voruntersuchung
      • 5.3 Die Anhörungen
      • 5.4 Die Auswirkungen der möglicherweise reformierten Aufgaben der Kommission bei der Anwendung der Art. 101 Abs. 1 oder 102 AEUV auf ihre Rolle innerhalb des Europäischen Netzes der Wettbewerbsbehörden (ECN) und die Zusammenarbeit mit Gerichten der Mitgliedstaaten
        • 5.4.1 Das Europäische Netz der Wettbewerbsbehörden (ECN)
        • 5.4.2 Die Zusammenarbeit der Kommission mit Gerichten der Mitgliedstaaten
  • VIII. Ausblick
*
*)
Dr. iur., Konz

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