ZWeR 2012, 109
Das neue Mandat des Anhörungsbeauftragten
Vom Anhörungsrecht zur Wahrung der Verfahrensrechte
Inhaltsübersicht
- I. Einleitung
- 1. Hintergrund
- 2. Kartellrecht ist kein „Kernstrafrecht“
- 2.1 Kein strafrechtlicher Charakter nach EU-Recht
- 2.2 Strafrechtlicher Charakter gem. den „Engel-Kriterien“
- 2.3 Unterscheidung zwischen „Kernstrafrecht“ und Strafrecht i. w. S.
- 3. Befugnis zu umfassender gerichtlicher Nachprüfung
- II. Gewährleistung der effektiven Wahrung der Verfahrensrechte
- 1. Was ist unter „Verfahrensrechten“ zu verstehen?
- 1.1 Charta und EMRK
- 1.2 Beispiele für in Wettbewerbsverfahren relevante Verfahrensrechte
- 2. Reichweite der Gewährleistung
- III. Verfahrensrechte in beiden Phasen des EU-Wettbewerbsverfahrens
- 1. Aufgaben des Anhörungsbeauftragten bisher nur im Verwaltungsverfahren
- 2. Änderungsvorschläge
- IV. Neue Aufgaben des Anhörungsbeauftragten in der Untersuchungsphase
- 1. Schutz des anwaltlichen Schriftverkehrs (LPP) (Art. 4 Abs. 2 lit. a Mandat)
- 1.1 Verfahren
- 1.2 Intervention des Anhörungsbeauftragten während der Nachprüfung?
- 2. Schutz vor Selbstbezichtigung (Art. 4 Abs. 2 lit. b Mandat)
- 3. Fristverlängerung bei formellen Auskunftsbeschlüssen (Art. 4 Abs. 2 lit. c Mandat)
- 4. Anspruch auf Information über Verfahrensstatus (Art. 4 Abs. 2 lit. d Mandat)
- V. Die Aufgaben des Anhörungsbeauftragten im Verwaltungsverfahren
- 1. Anhörungsrecht (Art. 41 Abs. 2 lit. a Charta)
- 1.1 Bedeutung und Inhalt des Anhörungsrechts in EU-Wettbewerbsverfahren (Art. 41 Abs. 2 Charta, Art. 6 EMRK)
- 1.2 Schriftliche Erwiderung: Antwortfristverlängerung (Art. 9 Mandat)
- 1.3 Mündliche Anhörungen (Art. 4 Mandat)
- 1.4 Das Anhörungsrecht von Drittparteien
- 1.5 Folgen eines Verstoßes gegen das Anhörungsrecht
- 2. Recht auf Akteneinsicht (Art. 47 Charta)
- 2.1 Rechtsgrundlage
- 2.2 Inhalt
- 2.3 Anordnung weiterer Akteneinsicht (Art. 7 Mandat)
ZWeR 2012, 110
- 2.4 Einsicht in Unterlagen, die die Kommission erst nach Gewährung der Akteneinsicht erhalten hat
- 2.5 Folgen eines Verstoßes gegen das Akteneinsichtsrecht
- 2.5.1 Belastende Unterlagen
- 2.5.2 Entlastende Unterlagen
- 2.6 Verordnung Nr. 1049/2001 (Transparenzverordnung)
- 3. Der Schutz vertraulicher Informationen
- 3.1 Entscheidung über Vertraulichkeitseinwand (Art. 8 Mandat)
- 3.2 Geschäftsgeheimnisse und sonstige vertrauliche Informationen
- 3.3 Hybride Akteneinsicht
- 3.3.1 Datenraum
- 3.3.2 Einvernehmliche Einsichtnahme
- 3.4 Veröffentlichung
- 4. Berichte
- 4.1 Zwischenbericht (Art. 14 Mandat)
- 4.2 Abschlussbericht (Art. 16 Mandat)
- 5. Berater des Wettbewerbskommissars
- VI. Zusammenfassung
- *
- *)Ass. iur., LL.M. (Brugge), Advisor der Anhörungsbeauftragten der Europäischen Kommission, Brüssel. Alle in diesem Beitrag vertretenen Ansichten geben ausschließlich die Meinung des Verfassers wieder und sind nicht der Europäischen Kommission oder den Anhörungsbeauftragten zuzurechnen.
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