ZWeR 2012, 109

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1611-1982 Zeitschrift für Wettbewerbsrecht ZWeR 2012 AufsätzeStefan Lechler*

Das neue Mandat des Anhörungsbeauftragten

Vom Anhörungsrecht zur Wahrung der Verfahrensrechte

Die Europäische Kommission hat im Oktober 2011 ein neues Mandat des Anhörungsbeauftragten verabschiedet, mit dem das Mandat aus dem Jahr 2001 abgelöst wurde. Statt wie bisher lediglich dafür Sorge zu tragen, dass das Anhörungsrecht wirksam ausgeübt werden kann, gewährleistet der Anhörungsbeauftragte nun die effektive Wahrung der Verfahrensrechte. Der vorliegende Beitrag stellt die Neuerungen des Mandats vor und erläutert die bisherigen Aufgaben und Praxis der Anhörungsbeauftragten, soweit sie auch unter dem neuen Mandat weiterhin von Relevanz sind.

Inhaltsübersicht

  • I. Einleitung
    • 1. Hintergrund
    • 2. Kartellrecht ist kein „Kernstrafrecht“
      • 2.1 Kein strafrechtlicher Charakter nach EU-Recht
      • 2.2 Strafrechtlicher Charakter gem. den „Engel-Kriterien“
      • 2.3 Unterscheidung zwischen „Kernstrafrecht“ und Strafrecht i. w. S.
    • 3. Befugnis zu umfassender gerichtlicher Nachprüfung
  • II. Gewährleistung der effektiven Wahrung der Verfahrensrechte
    • 1. Was ist unter „Verfahrensrechten“ zu verstehen?
      • 1.1 Charta und EMRK
      • 1.2 Beispiele für in Wettbewerbsverfahren relevante Verfahrensrechte
    • 2. Reichweite der Gewährleistung
  • III. Verfahrensrechte in beiden Phasen des EU-Wettbewerbsverfahrens
    • 1. Aufgaben des Anhörungsbeauftragten bisher nur im Verwaltungsverfahren
    • 2. Änderungsvorschläge
  • IV. Neue Aufgaben des Anhörungsbeauftragten in der Untersuchungsphase
    • 1. Schutz des anwaltlichen Schriftverkehrs (LPP) (Art. 4 Abs. 2 lit. a Mandat)
      • 1.1 Verfahren
      • 1.2 Intervention des Anhörungsbeauftragten während der Nachprüfung?
    • 2. Schutz vor Selbstbezichtigung (Art. 4 Abs. 2 lit. b Mandat)
    • 3. Fristverlängerung bei formellen Auskunftsbeschlüssen (Art. 4 Abs. 2 lit. c Mandat)
    • 4. Anspruch auf Information über Verfahrensstatus (Art. 4 Abs. 2 lit. d Mandat)
  • V. Die Aufgaben des Anhörungsbeauftragten im Verwaltungsverfahren
    • 1. Anhörungsrecht (Art. 41 Abs. 2 lit. a Charta)
      • 1.1 Bedeutung und Inhalt des Anhörungsrechts in EU-Wettbewerbsverfahren (Art. 41 Abs. 2 Charta, Art. 6 EMRK)
      • 1.2 Schriftliche Erwiderung: Antwortfristverlängerung (Art. 9 Mandat)
      • 1.3 Mündliche Anhörungen (Art. 4 Mandat)
      • 1.4 Das Anhörungsrecht von Drittparteien
      • 1.5 Folgen eines Verstoßes gegen das Anhörungsrecht
    • 2. Recht auf Akteneinsicht (Art. 47 Charta)
      • 2.1 Rechtsgrundlage
      • 2.2 Inhalt
      • 2.3 Anordnung weiterer Akteneinsicht (Art. 7 Mandat)
      • ZWeR 2012, 110
      • 2.4  Einsicht in Unterlagen, die die Kommission erst nach Gewährung der Akteneinsicht erhalten hat
      • 2.5 Folgen eines Verstoßes gegen das Akteneinsichtsrecht
        • 2.5.1 Belastende Unterlagen
        • 2.5.2 Entlastende Unterlagen
      • 2.6 Verordnung Nr. 1049/2001 (Transparenzverordnung)
    • 3. Der Schutz vertraulicher Informationen
      • 3.1 Entscheidung über Vertraulichkeitseinwand (Art. 8 Mandat)
      • 3.2 Geschäftsgeheimnisse und sonstige vertrauliche Informationen
      • 3.3 Hybride Akteneinsicht
        • 3.3.1 Datenraum
        • 3.3.2 Einvernehmliche Einsichtnahme
      • 3.4 Veröffentlichung
    • 4. Berichte
      • 4.1 Zwischenbericht (Art. 14 Mandat)
      • 4.2 Abschlussbericht (Art. 16 Mandat)
    • 5. Berater des Wettbewerbskommissars
  • VI. Zusammenfassung
*
*)
Ass. iur., LL.M. (Brugge), Advisor der Anhörungsbeauftragten der Europäischen Kommission, Brüssel. Alle in diesem Beitrag vertretenen Ansichten geben ausschließlich die Meinung des Verfassers wieder und sind nicht der Europäischen Kommission oder den Anhörungsbeauftragten zuzurechnen.

Der Inhalt dieses Beitrags ist nicht frei verfügbar.

Für Abonnenten ist der Zugang zu Aufsätzen und Rechtsprechung frei.


Sollten Sie über kein Abonnement verfügen, können Sie den gewünschten Beitrag trotzdem kostenpflichtig erwerben:

Erwerben Sie den gewünschten Beitrag kostenpflichtig per Rechnung.


PayPal Logo

Erwerben Sie den gewünschten Beitrag kostenpflichtig mit PayPal.

Verlagsadresse

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG

Aachener Straße 222

50931 Köln

Postanschrift

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG

Postfach 27 01 25

50508 Köln

Kontakt

T (0221) 400 88-99

F (0221) 400 88-77

info@rws-verlag.de

© 2024 RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG

Erweiterte Suche

Seminare

Rubriken

Veranstaltungsarten

Zeitraum

Bücher

Rechtsgebiete

Reihen



Zeitschriften

Aktuell