ZWeR 2011, 218

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1611-1982 Zeitschrift für Wettbewerbsrecht ZWeR 2011 EntscheidungsbesprechungenFrederik Wiemer* / Christian Schultheiß**

Entega I und II – Zu Mehrmarkenstrategien von Marktbeherrschern

Der BGH hat mit seinem Urteil Entega II vom 7. Dezember 20101 die Preisspaltung eines marktbeherrschenden Energieversorgers im Rahmen einer Mehrmarkenstrategie teilweise für rechtmäßig erklärt, allerdings nur unter engen Voraussetzungen. Ein Missbrauch i. S. d. § 19 Abs. 1, 4 Nr. 3 GWB liegt danach nicht vor, soweit ein Marktbeherrscher außerhalb des von ihm beherrschten Markts mit niedrigeren Preisen als auf seinem „Heimatmarkt“ agiert, um dort einem anderen Marktbeherrscher Marktanteile abzunehmen. Demgegenüber verstößt eine Preisspaltung gegen das Missbrauchsverbot, wenn innerhalb des beherrschten Markts nicht alle dort ansässigen Kunden gleichermaßen in den Genuss der niedrigen Preise gelangen können. Mit seinem differenzierten Ansatz ermöglicht der BGH die Missbrauchskontrolle über marktbeherrschende Unternehmen, ohne diesen jedoch den Anreiz zu nehmen, auf von Drittunternehmen beherrschte Märkte vorzustoßen. Des Weiteren hat er in seinem Urteil die bisherige enge Marktabgrenzung im Energiebereich bestätigt und festgestellt, dass ein Marktbeherrscher sich die Verhaltensweisen und Kenntnisse verschiedener Konzerngesellschaften uneingeschränkt zurechnen lassen muss.
*
*)
Dr. iur, Dipl.-Volksw., Rechtsanwalt und Partner der Sozietät Heuking Kühn Lüer Wojtek, Hamburg/Brüssel.
**
**)
LL.M., Junior Legal Advisor, Europäische Chemikalienagentur. Der Autor gibt hier seine persönliche Meinung wieder, nicht die der Europäischen Chemikalienagentur
1
1)
BGH, Urt. v. 7. 12. 2010 – KZR 4/10 (Vorinstanz: OLG Frankfurt/M.) – Entega I, und BGH, Urt. v. 7. 12. 2010 – KZR 5/10 (Vorinstanz: OLG Frankfurt/M.), WM 2011, 517 = WuW/E DE-R 3145 = N&R 2011, 90 = ZWER 2011, 163 – Entega II. Beide Urteile sind im Wesentlichen gleichlautend.

Der Inhalt dieses Beitrags ist nicht frei verfügbar.

Für Abonnenten ist der Zugang zu Aufsätzen und Rechtsprechung frei.


Sollten Sie über kein Abonnement verfügen, können Sie den gewünschten Beitrag trotzdem kostenpflichtig erwerben:

Erwerben Sie den gewünschten Beitrag kostenpflichtig per Rechnung.


PayPal Logo

Erwerben Sie den gewünschten Beitrag kostenpflichtig mit PayPal.

Verlagsadresse

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG

Aachener Straße 222

50931 Köln

Postanschrift

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG

Postfach 27 01 25

50508 Köln

Kontakt

T (0221) 400 88-99

F (0221) 400 88-77

info@rws-verlag.de

© 2024 RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG

Erweiterte Suche

Seminare

Rubriken

Veranstaltungsarten

Zeitraum

Bücher

Rechtsgebiete

Reihen



Zeitschriften

Aktuell