ZWeR 2010, 138
Die irreversible Sanktionslücke im deutschen Kartellbußgeldrecht
Inhaltsübersicht
- I. Das Problem
- II. Das Inkrafttreten des Neu-Rechts und das Außerkrafttreten des Alt-Rechts
- 1. Die Frage des Inkrafttretens des § 81 GWB n. F. durch die 7. GWB-Novelle
- 1.1 Der materielle Gehalt des Rückwirkungsverbots
- 1.2 Die Genese der § 81 Abs. 4 Satz 1 und 2 GWB
- 1.2.1 Die 7. GWB-Novelle 2005
- 1.2.2 Die sog. „Preismissbrauchsnovelle“ 2007
- 1.3 Die Anwendung des Art. 103 Abs. 2 GG
- 1.3.1 Das Problem des rückwirkenden Inkrafttretens zum 1. Juli 2005
- 1.3.2 Die Begründungsansätze für ein Inkrafttreten vor dem 22. Dezember 2007
- 2. Die Frage der Fortgeltung des § 81 Abs. 2 GWB i. d. F. der 6. GWB-Novelle
- 2.1 Lex posterior derogat legi priori
- 2.2 Das Außerkrafttreten des § 81 Abs. 2 GWB a. F. durch die 7. GWB-Novelle
- 2.2.1 Die These des OLG Düsseldorf im Fall Zementkartell
- 2.2.2 Die Frage des Fortwirkens des § 81 Abs. 2 GWB a. F. nach Inkrafttreten der
7. GWB-Novelle
- 3. Die Beachtung des effet utile-Grundsatzes
- III. Die Folgerungen für die Möglichkeit der Sanktionierung von in der Vergangenheit liegenden Verstößen
- 1. Zuwiderhandlungen aus dem Zeitraum zwischen dem 1. Juli 2005 und dem 22. Dezember 2007
- 2. Zuwiderhandlungen aus dem Zeitraum vor dem 1. Juli 2005
- 2.1 Das Problem
- 2.2 Der lex mitior-Grundsatz des § 4 Abs. 3 OWiG
- 3. Die Frage nach gesetzgeberischen Möglichkeiten einer nachträglichen Korrektur der Sanktionslücke für Altverstöße
- 3.1 Fälle innerhalb der Sanktionslücke
- 3.2 Fälle vor Eintritt der Sanktionslücke
- 3.2.1 Die bisherige Judikatur und Gesetzgebung zur Frage der rückwirkenden Außerkraftsetzung des lex mitior-Grundsatzes zwecks Schließung von Sanktionslücken
- 3.2.2 Die Anwendung dieser Grundsätze auf die Preismissbrauchsnovelle von 2007
- 3.2.3 Die in Bezug auf § 81 GWB bestehenden Möglichkeiten de lege ferenda
- IV. Ergebnis
- *
- *)Prof. Dr. iur. Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Handels- und Wirtschaftsrecht, Wettbewerbs- und Versicherungsrecht an der Eberhard Karls Universität Tübingen. Der Beitrag beruht auf einer Anfrage aus der Praxis.
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