ZWeR 2009, 176
Die Anordnung von Wiedergutmachungszahlungen als Inhalt kartellbehördlicher Abstellungsverfügungen nach § 32 GWB?
Vor allem im Kontext von Preismissbrauchsverfahren gegen Energieversorgungsunternehmen ist in jüngerer Zeit wiederholt die Frage aufgetreten, ob die Kartellbehörden neben einer Absenkung der überhöhten Preise unter die Missbrauchsgrenze auch die Rückzahlung der in der Vergangenheit zuviel erhobenen Beträge an die Kunden des marktbeherrschenden Unternehmens verlangen können. Damit ist die grundsätzliche Problematik der zulässigen Reichweite kartellbehördlicher Abhilfemaßnahmen angesprochen. Diese müssen nach § 32 Abs. 2 GWB „für eine wirksame Abstellung der Zuwiderhandlung erforderlich und gegenüber dem festgestellten Verstoß verhältnismäßig“ sein. Ob oder unter welchen Voraussetzungen darunter auch die Anordnung einer Rückerstattung der durch missbräuchliches Verhalten erwirtschafteten Vorteile fällt, ist ungeklärt. Der Beitrag geht dieser grundsätzlichen und bislang in Rechtsprechung und Literatur kaum erörterten Frage nach.
Inhaltsübersicht
- I. Einführung
- 1. Problemstellung
- 2. Überblick über den Meinungsstand
- 3. Fragestellung und Gang der Untersuchung
- II. Funktion und rechtssystematische Verortung des § 32 GWB
- 1. Allgemeines
- 2. Entstehungsgeschichte
- 3. Regelungsfunktion und ratio legis
- 4. Aufbau und Systematik des § 32 GWB
- 5. Zwischenergebnis
- III. Die Reichweite der positiven Anordnungsbefugnis nach § 32 Abs. 2 GWB
- 1. Notwendigkeit der Abgrenzung zwischen erlittenen Schäden und fortwirkenden Beeinträchtigungen
- 2. Exkurs: Beseitigung versus Schadensersatz im Kartelldeliktsrecht
- 2.1 Allgemeines
- 2.2 Handlungs- oder rechtsgutsbezogene Konkretisierung der Beeinträchtigung?
- 2.3 Normzweckorientierte Konkretisierung
- 2.3.1 Kartellverbot
- 2.3.2 Behinderungsmissbrauch
- 2.3.3 Ausbeutungsmissbrauch
- 2.4 Zwischenergebnis
- 3. Konkretisierung der zulässigen Abhilfemaßnahmen nach § 32 Abs. 2 GWB
- 3.1 Bedeutung der „Beeinträchtigung“ i. S. d. § 33 Abs. 1 Satz 3 GWB für die Befugnisse im objektiven Verwaltungsverfahren
- 3.2 Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit der Abhilfemaßnahme
- 3.3 Systematischer Zusammenhang der kartellbehördlichen Kompetenzen
- 3.3.1 Verhältnis zur Vorteilsabschöpfung nach § 34 GWB
- 3.3.2 Verhältnis zur Verbindlicherklärung von Verpflichtungszusagen nach § 32b GWB
- 3.4 Verhältnis zu den zivilrechtlichen Ansprüchen der durch den Kartellverstoß Betroffenen
- IV. Zusammenfassung in Thesen
- *
- *)Prof. Dr. iur., LL.M. (Michigan), Geschäftsführender Direktor des Instituts für Handels- und Wirtschaftsrecht der Universität Osnabrück. Der Beitrag beruht auf einer Anfrage aus der Praxis.
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