ZWeR 2008, 170

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1611-1982 Zeitschrift für Wettbewerbsrecht ZWeR 2008 AufsätzeMarc-Philippe Weller*

Die Anrechnung pönaler Schadensersatzleistungen gemäß § 33 GWB auf Kartellbußen

Der Beitrag zeigt auf, dass der Kartellschadensersatz gemäß § 33 Abs. 3 GWB nicht nur der Kompensation dient, sondern darüber hinaus auch pönale Elemente enthält. Daran anknüpfend wird unter Rückgriff auf das dem ne-bis-in-idem-Grundsatz entspringende Anrechnungsprinzip begründet, dass pönale Schadensersatzelemente auf Kartellbußen anzurechnen sind. Dabei besteht ein Anrechnungsvorrang des Kartellschadensersatzes. Ist die Kartellbuße die Erstsanktion und der Schadensersatz die Zweitsanktion, ist die Kartellbuße nachträglich zu reduzieren. Wurde die Kartellbuße bereits in voller Höhe entrichtet, hat der Kartellant im Hinblick auf die in Höhe des Anrechnungsbetrages „überzahlte“ Kartellbuße einen Rückerstattungsanspruch gegen die Bundesrepublik Deutschland bzw. gegen die EU-Kommission.

Inhaltsübersicht

  • I. Problemstellung
  • II. Zweispurigkeit der Kartellrechtsdurchsetzung
    • 1. Aufwertung des private enforcement
    • 2. EuGH-Urteile Courage und Manfredi
  • III. Pönalität im Schadensersatzrecht – eine Begriffsklärung
  • IV. Pönale Elemente in § 33 Abs. 3 GWB
    • 1. Zweck des § 33 Abs. 3 GWB: Prävention
    • 2. Ausschluss der passing-on-defense
    • 3. Berücksichtigung des gesamten Verletzergewinns (§ 33 Abs. 3 Satz 3 GWB)
    • 4. Mehrfachschadensersatz auf Grund weiter Aktivlegitimation
    • 5. Verzinsung nach § 288 BGB ab Schadensentstehung (§ 33 Abs. 3 Satz 5 GWB)
    • 6. Ausschluss des Kartellregresses
    • 7. Prozessuale Besonderheiten
  • V. Der Grundsatz ne bis in idem
    • 1. Prozessuale Wirkung: Verfahrenshindernis
    • 2. Materielle Wirkung: Anrechnungsprinzip
    • 3. Jurisdiktionsübergreifende Anwendbarkeit des Anrechnungsprinzips
    • 4. Rechtsgebietsübergreifende Anwendung des Anrechnungsprinzips
      • 4.1 Anrechnung auf Kartellbußen deutschen Rechts
      • 4.2 Anrechnung auf EU-Kartellbußen
    • 5. Voraussetzung der Anrechenbarkeit: Dreifachidentität
      • 5.1 Identität des Rechtsguts
      • 5.2 Identität der Tat
      • 5.3 Identität des Täters
  • VI. Nachträgliche Anrechnung des pönalen Schadensersatzes auf Kartellbußen
    • 1. Verhältnis zwischen Erst- und Zweitsanktion
    • 2. Bundeskartellamt: Vorrang der Kartellbuße
    • 3. These: Anrechnungsvorrang des pönalen Schadensersatzes
      • 3.1 Anrechnungsvorrang gegenüber Kartellbußen deutschen Rechts
      • 3.2 Anrechnungsvorrang gegenüber EU-Kartellbußen
  • VII. Rückerstattung von Kartellbußen
    • 1. Rückerstattung von Kartellbußen deutschen Rechts
    • 2. Rückerstattung von EU-Kartellbußen
    • 3. Nebenforderungen (Zinsen)
  • VIII. Rechtspolitische Tragfähigkeit der Rückerstattungsthese
  • IX. Zusammenfassung in Thesen
*
*)
Dr. iur., Licencié en droit, Privatdozent an der Universität zu Köln (Lehrstuhl Prof. Dr. Heinz-Peter Mansel) und z. Zt. Lehrstuhlvertreter von Prof. Dr. Horst Eidenmüller an der Ludwig-Maximilians-Universität München. Der Beitrag ist eine erweiterte Fassung des Habilitationsvortrages, den der Verfasser am 7. 2. 2008 vor der Juristischen Fakultät der Universität zu Köln gehalten hat.

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