ZWeR 2006, 196
Postkartellrecht
Postdienstleistungen unterliegen gemäß dem Postgesetz (PostG) der Regulierung, um diesen bisher weitgehend monopolisierten Bereich in einen funktionsfähigen Wettbewerb zu überführen. Es stellt sich die Frage, welche Rolle neben diesen sektorspezifischen Regelungen dem allgemeinen Wettbewerbsrecht (GWB, EG) zukommt. Nachdem zunächst Ausgangslage und rechtliche Rahmenbedingungen für Postdienstleistungen umrissen werden, vermittelt der nachfolgende Aufsatz anhand kartellbehördlicher Praxis und Rechtsprechung einen Überblick über die Reichweite des allgemeinen Wettbewerbsrechts neben diesen spezialgesetzlichen Regelungen.
Inhaltsübersicht
- I. Ausgangslage
- II. Gesetzliche Rahmenbedingungen
- 1. Regulierung nach dem Postgesetz in seiner aktuellen Fassung
- 2. Weltpostvertrag und REIMS II
- III. Kartellverbot (§ 1 GWB, Art. 81 EG)
- IV. Missbrauchsaufsicht
- 1. Abgrenzungs- und Zuständigkeitsfragen
- 1.1 Abgrenzung zwischen § 19 Abs. 4 Nr. 1, 2 GWB, Art. 82 EG und §§ 19 f., 24 PostG
- 1.2 Abgrenzung zwischen § 19 Abs. 1 GWB, Art. 82 EG und § 32 PostG
- 1.3 Abgrenzung zwischen § 19 Abs. 4 Nr. 4 GWB, Art. 82 EG und § 28 PostG
- 2. Marktbeherrschung
- 3. Missbrauchstatbestände
- 3.1 Quersubventionierung
- 3.1.1 „UPS“
- 3.1.2 „Einkauf Aktuell“
- 3.2 Maßnahmen der Bezugskonzentration (Rabattsysteme, Kopplungen)
- 3.2.1 „Deutsche Post AG – Paketdienstleistungen“
- 3.2.2 „La Poste“
- 3.3 Diskriminierungen
- 3.3.1 „Deutsche Post AG – Aufhaltung grenzüberschreitender Postsendungen“
- 3.3.2 „Konsolidierer“
- V. Fusionskontrolle
- VI. Fazit
- *
- *)Oberregierungsrätin, Beisitzerin in der für Postkartellrecht zuständigen 9. Beschlussabteilung des Bundeskartellamts, Bonn. Die Autorin gibt in dem Beitrag ausschließlich ihre persönliche Ansicht wieder.
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