ZWeR 2006, 179
Die neue Bonusregelung des Bundeskartellamts von 2006
Die neue, zum 15. März 2006 in Kraft getretene Bonusregelung des Bundeskartellamts enthält einige substanzielle Neuerungen gegenüber der alten Bonusregelung von 2000. Vor dem Hintergrund der aktuellen Diskussion um eine allgemeine Kronzeugenregelung und die europäischen und internationalen Entwicklungen im Bereich der kartellrechtlichen Leniency-Programme erläutert der Artikel die neuen materiellen und verfahrensrechtlichen Regelungen der Bonusregelung 2006.
Inhaltsübersicht
- I. Einleitung
- II. Verfassungsmäßigkeit
- III. Europäische und internationale Entwicklungen
- IV. Anlass und Ziel der Neuregelung
- V. Inhalt der neuen Bonusregelung
- 1. Anwendungsbereich
- 2. Erlass der Geldbuße
- 2.1 Automatischer Erlass vor Kenntnis
- 2.2 Regelmäßiger Erlass nach Durchsuchungsbeginn
- 2.3 Ausgeschlossene Antragsteller
- 3. Reduktion der Geldbuße
- 4. Kooperationspflichten
- 4.1 Informationsübermittlung
- 4.2 Beendigung des Kartells
- 4.3 Vertraulichkeit
- 5. Markersystem und Antrag
- 5.1 Markersystem
- 5.2 Antrag
- 5.3 Netzwerkfälle (Pro-Forma-Antrag)
- 6. Zugangsbestätigung und Zusicherung
- 7. Sonstige Regelungen
- 7.1 Vertraulichkeit
- 7.2 Akteneinsicht, private Schadensersatzklagen
- 7.3 Strafrechtliche Folgen
- 7.4 Abschöpfung des wirtschaftlichen Vorteils
- *
- *)Dr. iur., Leiter des Referates Internationale Wettbewerbsfragen im Bundeskartellamt, Bonn. Dieser Aufsatz gibt ausschließlich die persönliche Ansicht des Autors wieder.
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