ZWeR 2005, 178

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1611-1982 Zeitschrift für Wettbewerbsrecht ZWeR 2005 AufsätzeRolf H. Weber* / Priska Zeier**

Vertikale Wettbewerbsabreden nach schweizerischem Kartellrecht

Anlässlich der Revision des Kartellgesetzes 2003 hat der Schweizer Gesetzgeber einen Tatbestand, der bestimmte Arten von vertikalen Wettbewerbsabreden vermutungsweise für unzulässig erklärt, neu geschaffen und damit verschiedene Rechtsunsicherheiten mit Blick auf die Durchsetzungskraft des bisherigen Rechts beseitigt. Der vorliegende Beitrag beleuchtet den neuen Vermutungstatbestand und befasst sich mit den zum Teil umstrittenen Fragen, die sich aus der Revision ergeben; relevant sind die neuen Bestimmungen insbesondere hinsichtlich der selektiven Vertriebssysteme und damit für ausländische exportorientierte Unternehmen.
ZWeR 2005, 179

Inhaltsübersicht

  • I. Einleitung
  • II. Konzeption des Schweizer Gesetzgebers bei der Revision des Kartellgesetzes
    • 1. Allgemeine Grundprinzipien
    • 2. Merkpunkte für die Auslegung von Art. 5 Abs. 4 KG
  • III. Beseitigung wirksamen Wettbewerbs nach Art. 5 Abs. 4 KG
    • 1. Bestimmung des relevanten Marktes?
    • 2. Vermutungstatbestände von Art. 5 Abs. 4 KG
      • 2.1 Allgemeines
      • 2.2 Preisabreden
      • 2.3 Gebietsabreden
    • 3. Widerlegung der Vermutung
      • 3.1 Nachweis von Außenwettbewerb
        • 3.1.1 Sachlich relevanter Markt
        • 3.1.2 Räumlich relevanter Markt
      • 3.2 Nachweis von Innenwettbewerb
      • 3.3 Keine Widerlegung bei Marktabschottung
  • IV. Erhebliche Beschränkung des wirksamen Wettbewerbs nach Art. 5 Abs. 1 und 2 KG
    • 1. Wettbewerbsbeeinträchtigung
    • 2. Erheblichkeit
    • 3. Rechtfertigung aus Gründen der wirtschaftlichen Effizienz
      • 3.1 Effizienzgründe
      • 3.2 Notwendigkeit
      • 3.3 Keine Möglichkeit zur Beseitigung wirksamen Wettbewerbs
  • V. Ausnahmsweise Zulassung aus überwiegenden öffentlichen Interessen nach Art. 8 KG
  • VI. Direkte Sanktionen nach Art. 49a Abs. 1 KG
  • VII. Zusammenfassung
*
*)
Prof. Dr. iur., Ordinarius für Privat-, Wirtschafts- und Europarecht an der Universität Zürich und Rechtsanwalt in Zürich
**
**)
Lic. iur., wissenschaftliche Assistentin am Lehrstuhl von Prof. Dr. Rolf H. Weber

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