ZWeR 2005, 121
Die beihilferechtliche PPP-Ausschreibung
Wahl und Organisation begünstigungsausschließender Ausschreibungsverfahren
Zahlreiche Unternehmen, die bei der Erbringung von Leistungen im Allgemeininteresse so genannte Public Private Partnerships (PPP) mit der öffentlichen Hand eingehen oder die derartige Leistungen allein erbringen, erhalten öffentliche Fördermittel. In jedem solchen Fall stellt sich die Frage nach dem Vorliegen einer Beihilfe. Nach dem vierten Altmark-Trans-Kriterium des EuGH kann eine Ausschreibung, die zu der Auswahl des betrauten Unternehmens führt, begünstigungsausschließende Wirkung haben. Der Beitrag untersucht, welche Anforderungen an die Wahl und Ausgestaltung einer begünstigungsausschließenden Ausschreibung aus der Sicht des Beihilferechts zu stellen sind.
Inhaltsübersicht
- I. Einleitung
- II. Unmittelbare versus mittelbare Anwendung des Vergaberechts
- III. Die rechtlichen Vorgaben an eine begünstigungsausschließende PPP-Ausschreibung
- 1. Die Reichweite der begünstigungsausschließenden PPP-Ausschreibung
- 2. Die Qualität der begünstigungsausschließenden PPP-Ausschreibung
- 3. Die Rückwirkung des allgemeinen europäischen (Vergabe-)Rechts auf die begünstigungsausschließende PPP-Ausschreibung
- IV. Die Verfahrenswahl bei der begünstigungsausschließenden PPP-Ausschreibung
- 1. Das offene und das nicht offene Verfahren
- 2. Der wettbewerbliche Dialog
- 3. Das Verhandlungsverfahren
- V. Die Ausgestaltung des begünstigungsausschließenden Verhandlungsverfahrens bei der PPP-Ausschreibung
- 1. Grundlagen
- 2. Anforderungen an die Offenheit des Verfahrens
- 3. Anforderungen an die Transparenz
- 4. Anforderungen an die Diskriminierungsfreiheit
- 5. Der Zuschlag nach Preiskriterien
- 6. Anforderungen an die Verhältnismäßigkeit
- 7. Der Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung
- 8. Rechtsschutz und Begründungspflicht
- VI. Zusammenfassung
- *
- *)Dr. iur., LL.M. (Pennsylvania), Professor an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz
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