ZWeR 2004, 191

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1611-1982 Zeitschrift für Wettbewerbsrecht ZWeR 2004 AufsätzeJosef Drexl*

WTO und Kartellrecht – Zum Warum und Wie dieser Verbindung in Zeiten der Globalisierung**

Hat die europäische Initiative zu einem WTO-Kartellrecht trotz des Scheiterns der Konferenz von Cancún noch Aussicht auf Erfolg? Handeln die Entwicklungsländer, die ein solches Recht ablehnen, wider ihre eigenen Interessen? Ist eine Regelung des internationalen Kartellrechts angesichts alternativer Regelungsansätze überhaupt erforderlich? Diese und ähnliche Fragen bilden den Ausgangspunkt des folgenden Beitrags. Als Antwort werden neue Vorschläge zu einem WTO-Kartellrecht entwickelt, die sich wesentlich von jenen der Europäischen Gemeinschaft unterscheiden. Die vorgeschlagenen Prinzipien lösen sich von der Konzeption eines internationalen Kartellrechts als handelspolitisches Instrument der Marktöffnung und erheben den internationalen Wettbewerb auf grenzüberschreitenden Märkten zum Schutzgut des WTO-Kartellrechts. Dieses Recht reagiert auf spezifische Gefährdungslagen, die infolge der Handelsliberalisierung und des Ausbaus des Schutzes geistigen Eigentums im Rahmen der WTO entstanden sind, und trägt damit zur Lösung von Problemen der Globalisierung bei.

Inhaltsübersicht

  • I. Die europäische Initiative nach dem Scheitern von Cancún
  • II. Ansätze für ein internationales Kartellrecht
    • 1. Unilateraler Ansatz
    • 2. Bilaterale Kooperationsabkommen
    • 3. Der multilaterale Netzwerkansatz – das International Competition Network
    • 4. Regelung des Zusammenhangs von Handel und Wettbewerbspolitik
    • 5. Die Doha-Erklärung und der Framework-Ansatz der Europäischen Gemeinschaft
    • 6. Förderung von Kartellrechten und des Wettbewerbsgedankens in Entwicklungsländern vor allem durch UNCTAD und OECD
      • 6.1 UNCTAD und Entwicklungsländer
      • 6.2 OECD Global Forum on Competition
  • III. Ausgangslage für eine Regelung im Rahmen der WTO
    • 1. Umfassender Mitgliederbestand
    • 2. Völkerrechtliche Verbindlichkeit
    • 3. Streitbeilegungsverfahren
    • 4. Handelsbezug
  • IV. WTO-Kartellrecht und Globalisierungskritik
    • 1. Vorüberlegungen
    • 2. Global (International) Public Goods
    • 3. Die WTO als Global Public Good?
    • 4. Das WTO-Recht als internationales Instrument zum Schutze privater Güter
    ZWeR 2004, 192
    • 5. Kartellrechtliche Vorschriften zum Schutze privater und – nur mittelbar – auch öffentlicher Güter
      • 5.1 Marktzugang und Handel mit privaten Gütern
      • 5.2 Verpflichtung zur Bekämpfung der Hardcore-Kartelle
      • 5.3 Core Principles
      • 5.4 Internationale Ausgewogenheit von Vor- und Nachteilen
    • 6. Schutz des internationalen Wettbewerbs als Global Public Good
      • 6.1 Unzureichender Schutz internationaler Märkte
      • 6.2 Schutz des internationalen Wettbewerbs als Konsequenz der WTO-Abkommen im -Übrigen
      • 6.3 Internationaler Wettbewerb als Schutzgut des WTO-Kartellrechts
  • V. Elemente eines WTO-Kartellrechts
    • 1. Keine Pflicht zur Einführung nationalen Kartellrechts
    • 2. Verzicht auf Angleichung des materiellen Rechts
    • 3. Allgemeine WTO-Prinzipien
    • 4. Diskriminierungsfreier Schutz des internationalen Wettbewerbs
      • 4.1 Verbot der Exportkartelle
      • 4.2 Berücksichtigung der weltweiten Auswirkungen im Rahmen der wettbewerbsrechtlichen Beurteilung
    • 5. Kollisionsrecht und extraterritoriale Anwendung
    • 6. Internationales Kartellverfahrensrecht und Sanktionen
    • 7. Völkerrechtliche Verbindlichkeit und Streitbeilegung
    • 8. Regelung von Marktzutrittsbeschränkungen?
  • VI. Schlussfolgerungen und Ausblick
*
*)
Dr. iur., LL.M. (Berkeley), ordentlicher Professor an der Universität München, Direktor am Max-Planck-Institut für Geistiges Eigentum, Wettbewerbs- und Steuerrecht in München
**
**)
Der Beitrag geht zurück auf einen Vortrag, den der Autor anlässlich der Eröffnung des neu strukturierten Max-Planck-Instituts am 27.6.2003 in München hielt.

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