ZWeR 2004, 159
Die Vorschriften im Rundfunkstaatsvertrag zur Sicherung der Meinungsvielfalt
Inhaltsübersicht
- I. Einleitung
- II. Die verfassungsrechtlichen Vorgaben
- 1. Die Bedeutung der verfassungsgerichtlichen Auslegung
- 2. Die Rundfunkfreiheit als dienende Freiheit
- III. Das Zuschaueranteilsmodell des RStV zur Sicherung der Meinungsvielfalt im bundesweiten Fernsehen
- 1. Allgemeines
- 2. Die Vermutungsgrenze von 30 Prozent
- 3. Die Vermutungsgrenze von 25 Prozent
- 3.1 25 Prozent als Aufgreifkriterium
- 3.2 Die Bonusregelung des § 26 Abs. 2 Satz 3 RStV
- 4. Das Verhältnis der Vermutungsgrenzen des § 26 Abs. 2 zu § 26 Abs. 1 RStV
- IV. Die Rechtsfolgen einer „vorherrschenden Meinungsmacht“
- 1. Allgemeines
- 2. Das externe Wachstum
- 3. Das interne Wachstum
- V. Die Verpflichtung zur Einräumung von Sendezeit für unabhängige Dritte bei einem Zuschaueranteil von 20 bzw. 10 Prozent
- VI. Die verfahrensrechtlichen Regelungen
- 1. Die KEK und KDLM
- 1.1 Allgemeines
- 1.2 Die Besetzung der KEK
- 2. Die Ermittlung der Zuschaueranteile
- 3. Die Bindungswirkung der Entscheidungen der KEK und die Möglichkeit einer Anrufung der KDLM
- 4. Die Entscheidungskompetenzen der KEK bezüglich der Voraussetzungen der Bonusregelungen (Regional- und Drittfenster)
- 4.1 Die Entscheidung über die Voraussetzungen des § 25 Abs. 4 Satz 1 RStV
- 4.2 Die Entscheidung über die von Regionalfenstern nach § 31 Abs. 2 Satz 2 RStV zu erfüllenden Voraussetzungen
ZWeR 2004, 160
- 4.3 Die Entscheidung über die von Drittfenstern nach § 31 RStV zu erfüllenden Voraussetzungen
- 5. Die Mitwirkung der KEK bei der Auswahl undZulassung von Drittfensterprogrammen
- VII. Die Regelungen zur Sicherung der Meinungsvielfalt und das Kartellrecht
- VIII. Zusammenfassung
- *
- *)Dr. iur., Professor an der Universität Mainz, Direktor des Mainzer Medieninstituts
Der Inhalt dieses Beitrags ist nicht frei verfügbar.
Für Abonnenten ist der Zugang zu Aufsätzen und Rechtsprechung frei.
Sollten Sie über kein Abonnement verfügen, können Sie den gewünschten Beitrag trotzdem kostenpflichtig erwerben:
Erwerben Sie den gewünschten Beitrag kostenpflichtig per Rechnung.
Erwerben Sie den gewünschten Beitrag kostenpflichtig mit PayPal.