ZWeR 2004, 159

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1611-1982 Zeitschrift für Wettbewerbsrecht ZWeR 2004 AufsätzeDieter Dörr*

Die Vorschriften im Rundfunkstaatsvertrag zur Sicherung der Meinungsvielfalt

Der Rundfunkstaatsvertrag enthält besondere Vorschriften, die auf der Grundlage verfassungsgerichtlicher Vorgaben die Meinungsvielfalt im bundesweiten privaten Fernsehen gewährleisten sollen. Dieses so genannte besondere Medienkonzentrationsrecht wird schon seit geraumer Zeit kontrovers diskutiert. Auch sein Verhältnis zum allgemeinen Kartellrecht ist umstritten. Der Beitrag geht auf die grundsätzlichen rechtlichen Fragen ein.

Inhaltsübersicht

  • I. Einleitung
  • II. Die verfassungsrechtlichen Vorgaben
    • 1. Die Bedeutung der verfassungsgerichtlichen Auslegung
    • 2. Die Rundfunkfreiheit als dienende Freiheit
  • III. Das Zuschaueranteilsmodell des RStV zur Sicherung der Meinungsvielfalt im bundesweiten Fernsehen
    • 1. Allgemeines
    • 2. Die Vermutungsgrenze von 30 Prozent
    • 3. Die Vermutungsgrenze von 25 Prozent
      • 3.1 25 Prozent als Aufgreifkriterium
      • 3.2 Die Bonusregelung des § 26 Abs. 2 Satz 3 RStV
    • 4. Das Verhältnis der Vermutungsgrenzen des § 26 Abs. 2 zu § 26 Abs. 1 RStV
  • IV. Die Rechtsfolgen einer „vorherrschenden Meinungsmacht“
    • 1. Allgemeines
    • 2. Das externe Wachstum
    • 3. Das interne Wachstum
  • V. Die Verpflichtung zur Einräumung von Sendezeit für unabhängige Dritte bei einem Zuschaueranteil von 20 bzw. 10 Prozent
  • VI. Die verfahrensrechtlichen Regelungen
    • 1. Die KEK und KDLM
      • 1.1 Allgemeines
      • 1.2 Die Besetzung der KEK
    • 2. Die Ermittlung der Zuschaueranteile
    • 3. Die Bindungswirkung der Entscheidungen der KEK und die Möglichkeit einer Anrufung der KDLM
    • 4. Die Entscheidungskompetenzen der KEK bezüglich der Voraussetzungen der Bonusregelungen (Regional- und Drittfenster)
      • 4.1 Die Entscheidung über die Voraussetzungen des § 25 Abs. 4 Satz 1 RStV
      • 4.2 Die Entscheidung über die von Regionalfenstern nach § 31 Abs. 2 Satz 2 RStV zu erfüllenden Voraussetzungen
      • ZWeR 2004, 160
      • 4.3 Die Entscheidung über die von Drittfenstern nach § 31 RStV zu erfüllenden Voraussetzungen
    • 5. Die Mitwirkung der KEK bei der Auswahl undZulassung von Drittfensterprogrammen
  • VII. Die Regelungen zur Sicherung der Meinungsvielfalt und das Kartellrecht
  • VIII. Zusammenfassung
*
*)
Dr. iur., Professor an der Universität Mainz, Direktor des Mainzer Medieninstituts

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