ZWeR 2003, 135
Kaufmacht und Kartellrecht1
Die Ausübung von Kaufmacht des Anbieters wie des Nachfragers unterliegt – wie die jüngste Judikatur des Kartellsenats des Bundesgerichtshofs deutlich gemacht hat – nach deutschem Recht auch unterhalb der Schwelle der Marktbeherrschung nicht nur theoretisch, sondern auch praktisch Restriktionen. Es geht darum zu zeigen, dass die vom Gesetzgeber getroffene Grundentscheidung zu akzeptieren ist und dass die neu gefassten Verbote auch praktisch handhabbar sind.
- *
- *)Dr. iur., Richter am Bundesgerichtshof, Honorarprofessor der Ruprecht-Karls-Universität-Heidelberg
- 1
- 1)Vortrag vor dem X. St. Galler Internationalen Kartellrechtsforum am 24./25. April 2003. Die Vortragsform ist beibehalten, die Ausführungen sind nur um wenige Fußnoten ergänzt worden.
Der Inhalt dieses Beitrags ist nicht frei verfügbar.
Für Abonnenten ist der Zugang zu Aufsätzen und Rechtsprechung frei.
Sollten Sie über kein Abonnement verfügen, können Sie den gewünschten Beitrag trotzdem kostenpflichtig erwerben:
Erwerben Sie den gewünschten Beitrag kostenpflichtig per Rechnung.
Erwerben Sie den gewünschten Beitrag kostenpflichtig mit PayPal.