ZWeR 2023, 57
Der wirksame Wettbewerb – Kein konsistenter Terminus technicus
Der „wirksame Wettbewerb“ fungiert in der unionalen und nationalen Wettbewerbsrechtsordnung als wettbewerbspolitisches Leitmotiv. Indes zeichnen sich die wesentlichen wettbewerbsrechtlichen Teilrechtsordnungen durch ein heterogenes Verständnis dieses prägenden Begriffes aus. Um ein harmonisches Ineinandergreifen der grundsätzlich parallel anwendbaren Rechtsregime – vor allem der Regulierungsregime und des allgemeinen Wettbewerbsrechts – sicherzustellen, sollte auf ein kohärentes Verständnis dieses Merkmals im Sinne eines Terminus technicus hingearbeitet werden. Die Abhandlung beschränkt sich darauf, die aus der gegenwärtigen normativen Konzeption und Interpretation des wirksamen Wettbewerbs in den Wettbewerbsrechtsordnungen resultierenden Inkonsistenzen sowie Defizite darzustellen. Die konkrete Entwicklung und Ausgestaltung eines übergreifend implementierbaren Konzepts des wirksamen Wettbewerbs bleibt zuvorderst der Wirtschaftswissenschaft überlassen.
Inhaltsübersicht
- I. Einleitung
- II. Komplementäre Normierungsansätze
- III. Maßstabsbildende Funktion
- 1. Regulierungsregime
- 2. Allgemeines Wettbewerbsrecht
- IV. Begriff des wirksamen Wettbewerbs
- 1. Regulierungsregime
- 1.1 Telekommunikationsgesetz
- 1.2 Energiewirtschaftsgesetz
- 1.3 Eisenbahnregulierungsgesetz
- 2. Allgemeines Wettbewerbsrecht
- 2.1 Kartellverbot und Missbrauchsaufsicht
- 2.2 Fusionskontrolle
- 3. Folgerung
- V. Teleologische Einordnung
- 1. Wettbewerbsintensität und Interventionsrichtung
- 1.1 Regulierungsregime
- 1.2 Allgemeines Wettbewerbsrecht
- 2. Partielle Zieldivergenz
- VI. Ausblick
- *
- *)Wissenschaftlicher Mitarbeiter und Doktorand am Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Immobilienrecht, Infrastrukturrecht und Informationsrecht (Prof. Dr. Jürgen Kühling, LL.M.) an der Universität Regensburg
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