ZWeR 2023, 1
Rechtsfragen einer wettbewerblichen Generalklausel – Zur geplanten Einführung von § 32f GWB-E
Inhaltsübersicht
- I. Einleitung
- II. Genese, Vorbilder und systematische Einordnung des § 32f GWB-E
- 1. Die Vorgeschichte des Entwurfs
- 2. Die lose Anknüpfung an die missbrauchsunabhängige Entflechtung im Brüderle-Entwurf von 2010
- 3. Die britische Market Investigation und andere Vorbilder
- 4. Market Investigation, New Competition Tool und wettbewerbliche Generalklausel als hybride, kartell- und regulierungsrechtliche Funktionen vereinende Instrumente
- III. Unions- und verfassungsrechtliche Rahmenbedingungen
- 1. Die ausschließliche Kompetenz der Union nach Art. 3 Abs. 1 lit. b AEUV
- 1.1 § 32f RefE GWB als Wettbewerbsregelung
- 1.2 Erforderlichkeit für das Funktionieren des Binnenmarkts
- 1.3 Keine Ermächtigung durch den Unionsgesetzgeber
- 2. Vorrangiges Kartell- und Regulierungsrecht der EU
- 2.1 EU-Fusionskontrolle
- 2.2 VO (EG) Nr. 1/2003
- 2.3 Digital Markets Act
- 2.4 Sektorspezifische Regulierung
- 3. Behördenunabhängigkeit und Demokratieprinzip
- 4. Verfassungsrechtlicher Eigentumsschutz
- IV. Die Anknüpfung der Befugnisse nach § 32f Abs. 2 – 4 GWB-E an eine vorangehende Sektoruntersuchung (§ 32f Abs. 1 GWB-E)
- 1. Das Erfordernis einer äußeren und einer inneren Verknüpfung
- 2. Defizite in der verfahrensrechtlichen Ausgestaltung der Sektoruntersuchung
- V. Die erhebliche und fortwährende Störung des Wettbewerbs als materielle Voraussetzung (§ 32f Abs. 3 – 5 GWB-E)
- 1. Die begriffliche Überlagerung von Instrumenten des Kartell- und des sonstigen Wirtschaftsrechts durch die Wettbewerbsstörung
- 2. Die Rückführung auf den SIEC-Test als konfliktminimierende Lösung
- VI. Maßnahmen nach § 32f Abs. 3, 4 GWB-E
- VII. Rechtsschutz
- VIII. Ein Blick in die Zukunft
- *
- *)Prof. Dr., LL.M. (Cambridge), Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Europäisches und Internationales Wirtschaftsrecht, Ludwig-Maximilians-Universität MünchenDer Verfasser hat im Auftrag des Wirtschaftsverbands Fuels und Energie ein Gutachten verfasst, das sich mit der Frage der Unionsrechtskonformität des § 32f GWB-E auseinandersetzt und auf dem die Ausführungen in Abschnitt III.1. und 2. dieses Beitrags beruhen.
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