ZWeR 2022, 104
Heilung zivilrechtlich unwirksamer Vollzugsrechtsgeschäfte bei nachträglichem Entfall der Fusionskontrollpflicht des Zusammenschlusses
Inhaltsübersicht
- I. Einführung
- II. Schwebende Unwirksamkeit nach § 41 Abs. 1 Satz 2 GWB
- 1. Überblick
- 2. Reichweite des Vollzugsverbots und der zivilrechtlichen Unwirksamkeit
- 3. „Heilung“ des schwebend unwirksamen Rechtsgeschäfts
- III. Entfall des kontrollpflichtigen Zusammenschlusses
- 1. Fallkonstellationen
- 1.1 Absinken unter die Umsatzschwellen des § 35 Abs. 1 GWB
- 1.2 Entfallen des Zusammenschlusstatbestands nach § 37 Abs. 1 GWB
- 2. Keine Entflechtung durch das Bundeskartellamt möglich
- IV. Heilung des schwebend unwirksamen Rechtsgeschäfts allein durch Entfall des kontrollpflichtigen Zusammenschlusses?
- 1. Systematik der §§ 35 ff. GWB
- 1.1 § 41 Abs. 1 Satz 3 GWB
- 1.2 § 39 Abs. 6 GWB
- 2. Gesetzgebungsgeschichte des § 41 Abs. 1 Satz 3 Nr. 3 GWB
- 3. Sinn und Zweck des Vollzugsverbots
- 4. Heilung ex nunc setzt keine falschen Anreize
- 5. Heilung ex nunc ermöglicht Gleichlauf mit dem Bußgeldrecht
- 5.1 Entfallen des kontrollpflichtigen Zusammenschlusses aufgrund Veränderungen des Sachverhaltes
- 5.2 Entfallen des kontrollpflichtigen Zusammenschlusses aufgrund Veränderungen der Rechtslage
- 6. Vereinbarkeit mit allgemeinen zivilrechtlichen Grundsätzen
- 6.1 Konvaleszenz entsprechend § 185 Abs. 2 Satz 1 Var. 2 BGB
- 6.2 Lehre von den Doppelwirkungen im Recht: ex tunc Heilung bleibt möglich
- 7. Zusammenfassung
- V. Ergebnis
- *
- *)Dr. iur., Akademischer Rat a. Z., Geschäftsführer des Instituts für Kartellrecht der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf sowie Habilitand bei Prof. Dr. Christian Kersting, LL.M. (Yale)
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