ZWeR 2021, 78

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 2199-1723 Zeitschrift für Wettbewerbsrecht ZWeR 2021 EntscheidungsbesprechungStephan Manuel Nagel* / Stefan Horn**

Die Facebook-Entscheidung des BGH – ein neuer Kompass für die Missbrauchskontrolle?

Die Facebook-Entscheidung des BGH enthält wichtige Aussagen zum Ausbeutungsmissbrauch, zu den Anforderungen an die Kausalität beim Ausbeutungsmissbrauch und zum Behinderungsmissbrauch, denen erhebliche Bedeutung weit über den Fall hinaus zukommen wird. Zudem betrifft die Entscheidung die im Fokus von Gesetzgebern und Wettbewerbsbehörden stehenden digitalen Märkte mit ihrer massenhaften Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten. Indem der BGH seine Entscheidung – anders als das Bundeskartellamt – nicht auf datenschutzrechtliche Erwägungen stützt, sondern auf eine aufgedrängte, entgeltliche Leistungserweiterung zieht er ein originär kartellrechtliches Konzept heran. Und indem der BGH – anders als das OLG Düsseldorf – von einer wettbewerblichen Dimension des Falls ausgeht und hierauf stützend die Entscheidung des Bundeskartellamts im Ergebnis aufrechterhält, zeigt er, dass das Kartellrecht datengetriebenen Geschäftsmodellen Grenzen setzt.

Inhaltsübersicht

  • I. Einleitung und Sachverhalt
  • II. Missbrauchsvorwurf und Kausalzusammenhang
    • 1. Übersicht und Problemstellung
      • 1.1 Ausbeutungsmissbrauch
      • 1.2 Kausalzusammenhang beim Ausbeutungsmissbrauch
      • 1.3 Behinderungsmissbrauch
      • 1.4 Offene Fragen
      • 1.5 § 19 Abs. 1 in der 10. GWB Novelle
    • 2. Bundeskartellamt
      • 2.1 Ausbeutungsmissbrauch
        • 2.1.1 Verstoß gegen die DSGVO
          • 2.1.1.1 § 19 Abs. 1 GWB als gesetzliche Grundlage
          • 2.1.1.2 DSGVO als Angemessenheitsmaßstab
          • 2.1.1.3 Verstoß gegen die DSGVO
        • 2.1.2 Datenhergabe
      • 2.2 Kausalzusammenhang beim Ausbeutungsmissbrauch
      • 2.3 Behinderungsmissbrauch
    • 3. OLG Düsseldorf
      • 3.1 Ausbeutungsmissbrauch
        • 3.1.1 Verstoß gegen die DSGVO
        • 3.1.2 Datenhergabe
      • 3.2 Kausalzusammenhang beim Ausbeutungsmissbrauch
      • 3.3 Behinderungsmissbrauch
    • 4. BGH
      • 4.1 Ausbeutungsmissbrauch
        • 4.1.1 Aufgedrängte Leistungserweiterung
        • 4.1.2 Daten als Gegenleistung
        • ZWeR 2021, 79
        • 4.1.3 Betroffene Nutzer
        • 4.1.4 Erforderlichkeit der Wettbewerbsschädlichkeit
        • 4.1.5 Verstoß gegen andere Rechtsnormen als Ausbeutungsmissbrauch
      • 4.2 Kausalzusammenhang beim Ausbeutungsmissbrauch
      • 4.3 Behinderungsmissbrauch
    • 5. Bewertung
      • 5.1 Ausbeutungsmissbrauch
        • 5.1.1 Aufgedrängte entgeltliche Leistungserweiterung anstelle von Verstoß gegen die DSGVO
        • 5.1.2 Daten als Gegenleistung
      • 5.2 Erforderlichkeit der Wettbewerbsschädlichkeit und Kausalzusammenhang beim Ausbeutungsmissbrauch
        • 5.2.1 Erfordernis der Wettbewerbsschädlichkeit
        • 5.2.2 Kausalzusammenhang
      • 5.3 Behinderungsmissbrauch
  • III. Interessenabwägung
    • 1. Bundeskartellamt
    • 2. OLG Düsseldorf
    • 3. BGH
      • 3.1 Erfordernis einer umfassenden Interessenabwägung
      • 3.2 Grundrechtliche Erwägungen
      • 3.3 Datenschutzrechtliche Erwägungen
      • 3.4 Wettbewerbsbezogene Erwägungen
    • 4. Bewertung
      • 4.1 Umfassende Interessenabwägung
      • 4.2 Gleichlauf kartell- und datenschutzrechtlicher Wertungen
      • 4.3 Grundrechtsbindung von Facebook
  • IV. Fazit und Ausblick
*
*)
LL.M. (EUI), Rechtsanwalt und Partner bei Taylor Wessing, Düsseldorf
**
**)
Dr. iur., LL.B. Rechtsanwalt und Salary Partner bei Taylor Wessing, Hamburg Die Autoren danken Frau Dr. Katharina Hillmer, Rechtsreferendarin bei Taylor Wessing, für die Unterstützung bei der Erstellung dieses Beitrags.

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