ZWeR 2021, 29
Vom New Competition Tool zum Digital Markets Act: Die geplante EU-Regulierung für digitale Gatekeeper
Inhaltsübersicht
- I. Einleitung
- II. Wahl der Rechtsgrundlage als Schlüssel zum Verständnis des DMA
- III. Regelungsziele des DMA
- IV. Regelungsinhalt des DMA-E
- 1. Designation eines Gatekeepers (Art. 3 DMA-E)
- 1.1 Begriff des Gatekeepers
- 1.2 Fehlen einer abstrakten Definition zentraler Plattformdienste
- 1.3 Reichweite der Bindungswirkung der Gatekeeper-Regeln innerhalb eines Unternehmens
- 2. Verhaltensregeln für Gatekeeper
- 2.1 Per-Se-Regelungen für Gatekeeper nach Art. 5 DMA-E
- 2.2 Spezifikationsmechanismus für die Verhaltensregeln aus Art. 6 DMA-E
- 2.3 Darstellung einzelner Regelungen des Art. 6 DMA-E
- 2.4 Zwischenfazit
- 3. Spezielle Regelungen zur Verhinderung des Kippens eines Marktes (Art. 3 Abs. 6 und Art. 15 Abs. 4 DMA-E)
- 4. Durchführung einer Marktuntersuchung (Art. 14 – 17 DMA-E)
- 5. Informationspflicht über Zusammenschlüsse (Art. 12 DMA-E)
- 6. Rechtsfolgen bei Nichtbefolgung der Gatekeeperregeln (Art. 16 Abs. 1 und Art. 25 – 27 DMA-E)
- V. Realisierung eines „New Competition Tool“?
- VI. Welche Regelungen fehlen im DMA-E?
- 1. Einbindung nationaler Behörden und private Rechtsdurchsetzung
- 2. Fehlende Rechtfertigungsmöglichkeiten für Gatekeeper
- 2.1 Nicht-Anwendung einzelner Regelungen bei fehlenden negativen Wirkungen
- 2.2 Einführung einer Effizienzrechtfertigung
- 2.3 Einführung einer Möglichkeit zur sachlichen Rechtfertigung
- VII. Verhältnis des DMA zum nationalen (Kartell-)Recht
- VIII. Fazit
- *
- *)Prof. Dr. iur., LL.M. (UCLA), geschäftsführender Direktor des Instituts für Handels- und Wirtschaftsrecht und des Center for Advanced Studies in Law and Economics (CASTLE) der Universität Bonn
- **
- **)LL.M. (UCL), LL.B. (Law & Economics, Bonn), Wissenschaftlicher Mitarbeiter und Doktorand am Institut für Handels- und Wirtschaftsrecht der Universität Bonn
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