ZWeR 2020, 69
Die Bedeutung von Compliance-Management-Systemen für die Kartell- und sonstige Verbandsgeldbuße – zugleich ein Plädoyer für eine rationale Unternehmenssanktion
Inhaltsübersicht
- I. Einleitung
- II. Wesenszüge der kartellrechtlichen Geldbuße
- 1. Grundlagen
- 2. Normadressaten
- 3. Sinn und Zweck
- 4. Zur eigenständigen Bedeutung des Ordnungswidrigkeitenrechts
- 4.1 Herkömmliche Abgrenzung zwischen Ordnungswidrigkeit und Straftat
- 4.2 Repressiver Schutz sozialer Institutionen bzw. sozialer Ordnungen
- 5. Bemessungsgrundsätze
- III. Berücksichtigungsfähigkeit eines Compliance-Management-Systems im Rahmen der Bemessung der Kartellgeldbuße
- 1. Ausgangslage
- 2. Berücksichtigungsfähigkeit auf Tatbestandsebene
- 3. Berücksichtigungsfähigkeit im Rahmen der Bemessung der Geldbuße
- 3.1 Formelle Bindung
- 3.2 Sinn und Zweck
- 3.3 Bemessungsgrundsätze – Berücksichtigung des Präventionsgedankens
- 3.4 Bemessungsgrundsätze – Einfluss des § 46 StGB
- 3.5 Zwischenfazit
- IV. Kohärenz der entwickelten bußgeldmindernden Wirkung von Compliance mit dem aktuellen Referentenentwurf zu einem Verbandssanktionengesetz
- V. Weiterführende Überlegungen zu einer Einbettung der bisherigen Erkenntnisse in die Diskussion um eine Unternehmenssanktion (über den Referentenentwurf hinaus)
- 1. Katalog möglicher repressiver Rechtsfolgen gegen Unternehmen
- 2. Einwand der Bestrafung Unschuldiger durch eine repressive Unternehmenssanktion
- 3. Anreizsysteme, insbesondere Präventionsmaßnahmen auf kollektiver Ebene zur Vermeidung einer Verbandsgeldbuße
- VI. Zusammenfassung
- *
- *)Dr. iur., apl. Professor an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg i. Br.; Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Partner bei Trüg Habetha Rechtsanwälte in Freiburg i. Br.
- **
- **)Dr. iur., Wirtschaftsjurist (Univ. Bayreuth), wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht und Medizinstrafrecht von Herrn Prof. Dr. Brian Valerius an der Universität Bayreuth
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