ZWeR 2020, 69

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 2199-1723 Zeitschrift für Wettbewerbsrecht ZWeR 2020 AufsätzeGerson Trüg* / Felix Ruppert**

Die Bedeutung von Compliance-Management-Systemen für die Kartell- und sonstige Verbandsgeldbuße – zugleich ein Plädoyer für eine rationale Unternehmenssanktion

Jede Unternehmenssanktion steht in dem Spannungsverhältnis, dass der Verband sanktioniert wird, die Zuwiderhandlungen aber durch Individuen begangen werden. In diesem Spannungsverhältnis erlangen Compliance-Maßnahmen als Beitrag des Unternehmens zur Prävention von Zuwiderhandlungen seiner Repräsentanten und Mitarbeiter herausgehobene Bedeutung. Effektive, d. h. angemessene Compliance-Maßnahmen haben – je nach Konstellation – tatbestandsausschließende oder bußgeldmindernde Bedeutung.

Inhaltsübersicht

  • I. Einleitung
  • II. Wesenszüge der kartellrechtlichen Geldbuße
    • 1. Grundlagen
    • 2. Normadressaten
    • 3. Sinn und Zweck
    • 4. Zur eigenständigen Bedeutung des Ordnungswidrigkeitenrechts
      • 4.1 Herkömmliche Abgrenzung zwischen Ordnungswidrigkeit und Straftat
      • 4.2 Repressiver Schutz sozialer Institutionen bzw. sozialer Ordnungen
    • 5. Bemessungsgrundsätze
  • III. Berücksichtigungsfähigkeit eines Compliance-Management-Systems im Rahmen der Bemessung der Kartellgeldbuße
    • 1. Ausgangslage
    • 2. Berücksichtigungsfähigkeit auf Tatbestandsebene
    • 3. Berücksichtigungsfähigkeit im Rahmen der Bemessung der Geldbuße
      • 3.1 Formelle Bindung
      • 3.2 Sinn und Zweck
      • 3.3 Bemessungsgrundsätze – Berücksichtigung des Präventionsgedankens
      • 3.4 Bemessungsgrundsätze – Einfluss des § 46 StGB
      • 3.5 Zwischenfazit
  • IV. Kohärenz der entwickelten bußgeldmindernden Wirkung von Compliance mit dem aktuellen Referentenentwurf zu einem Verbandssanktionengesetz
  • V. Weiterführende Überlegungen zu einer Einbettung der bisherigen Erkenntnisse in die Diskussion um eine Unternehmenssanktion (über den Referentenentwurf hinaus)
    • 1. Katalog möglicher repressiver Rechtsfolgen gegen Unternehmen
    • 2. Einwand der Bestrafung Unschuldiger durch eine repressive Unternehmenssanktion
    • 3. Anreizsysteme, insbesondere Präventionsmaßnahmen auf kollektiver Ebene zur Vermeidung einer Verbandsgeldbuße
  • VI. Zusammenfassung
*
*)
Dr. iur., apl. Professor an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg i. Br.; Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Partner bei Trüg Habetha Rechtsanwälte in Freiburg i. Br.
**
**)
Dr. iur., Wirtschaftsjurist (Univ. Bayreuth), wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht und Medizinstrafrecht von Herrn Prof. Dr. Brian Valerius an der Universität Bayreuth

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