ZWeR 2020, 52

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 2199-1723 Zeitschrift für Wettbewerbsrecht ZWeR 2020 AufsätzePeter Bönisch* / Roman Inderst**

Zur Interpretation empirischer Evidenz vor Gericht

Missverständnisse und mögliche Lösungen

Bei der Verwendung der empirischen Evidenz in ökonomischen Gutachten ergeben sich mitunter gravierende Fehlinterpretationen. So wird mangelnde statistische Signifikanz zuweilen als Evidenz für die Abwesenheit jeglichen Effekts interpretiert oder die statistische Widerlegung eines Nulleffekts als Beleg für eine bestimmte Verstoßeffektshöhe angeführt. Um solchen Fehlinterpretationen vorzubeugen, stellt dieser Aufsatz zunächst die in der gutachterlichen Praxis verwendeten statistischen Konzepte (der Signifikanzniveaus, p-Werte, t-Tests und Konfidenzintervalle) als Variationen des stets gleichen Testverfahrens dar. Sieht man die Ergebnisse aus dieser Perspektive, werden auch die engen Grenzen einer Interpretation offensichtlich und die häufigen Fehlinterpretationen verständlich. Der Aufsatz geht allerdings darüber hinaus und stellt mit dem Konzept der „Severity“ (Schwere der Evidenz) ein einfaches zusätzliches Instrumentarium vor, mit dem die vorhandene Evidenz anschaulich dargestellt werden kann, um damit insbesondere verschiedene mögliche Verstoßeffekte auf ihre Kompatibilität mit der vorhandenen Evidenz hin zu prüfen.

Inhaltsübersicht

  • I. Einleitung
  • II. Empirische Evidenz in der gutachterlichen Praxis
    • 1. Testen der Ausgangshypothese mit dem p-Wert
    • 2. Testen der Ausgangshypothese mit dem t-Test
    • 3. Testen der Ausgangshypothese mit Konfidenzintervallen
    • 4. Zwischenfazit
  • III. Überinterpretation statistischer Testergebnisse in der gutachterlichen Praxis
    • 1. Fehler: „Nichtablehnung der Nullhypothese ist bereits Evidenz für die Abwesenheit jeglichen Verstoßeffekts
    • 2. Fehler: „Die Ablehnung der Nullhypothese ist bereits Evidenz für eine konkrete Alternativhypothese“
  • IV. Das Severity-Maß als ergänzende Darstellung statistischer Evidenz
    • 1. Was kann aus der konkreten Nichtablehnung der Ausgangshypothese geschlossen werden?
    • 2. Ein Vorschlag für die gutachterliche Praxis
    • 3. Was kann dann aus einer Ablehnung der Ausgangshypothese geschlossen werden?
  • V. Zusammenfassung
*
*)
Dr., Compass Lexecon, Berlin
**
**)
Prof. Dr., Goethe Universität Frankfurt/M.
Roman Inderst dankt dem Center for Advanced Studies: Foundations of Law and Finance.

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